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  • Fr., 27. März 2020, 13:12 Uhr
    CORONA-KRISE: Landkreis an der Seite von Eltern und Tagespflege / Aussetzung der Krippen- und Hortbeiträge für den Monat April

    Familienfreundliche Entscheidung

    Um Eltern und Tagespflegepersonen in der besonderen Situation der Corona-Krise nicht allein zu lassen und die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten auch für die Zukunft zu sichern, hat der Kreisvorstand mittels einer Eilentscheidung die Aussetzung der Krippen- und Hortbeiträge für den Monat April 2020 sowie die Weiterzahlung der Vergütungen an die Tagespflegepersonen im Landkreis Alzey-Worms verfügt. Die Regelung betrifft nur Eltern, die derzeit keine Notgruppen nutzen.

    Um die Personalkosten in Kindertagesstätten anteilig zu decken, zahlen Eltern einkommensabhängige Beiträge für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren (Krippenbeiträge) und für die Betreuung von Schulkindern (Hortbeiträge). Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus wurden alle Kindertagesstätten im Landkreis bis einschließlich 19. April geschlossen. Lediglich für Kinder, deren Eltern einer bestimmten Berufsgruppe angehören, gibt es eine Notbetreuung. Zahlreiche Eltern hatten nun die Bitte an das Jugendamt gerichtet, den Elternbeitrag während der betreuungsfeien Zeit auszusetzen. „In dieser schwierigen Zeit, die gerade Eltern mit Kleinkindern vieles abverlangt, stehen wir auf der Seite der Eltern“, so Landrat Heiko Sippel. Wichtige sei es, die Eltern zu unterstützen und familienfreundliche zu handeln.

    Einkommensabhängige Elternbeiträge werden darüber hinaus auch zur anteiligen Deckung der Kosten in der Kindertagespflege durch die Jugendämter für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren (analog Krippenbeiträge) und für die von Schulkindern erhoben. Zwar dürfen in Rheinland-Pfalz die Kindertagespflegestellen weiter geöffnet bleiben, da diese maximal fünf Kinder betreuen, zahlreiche Eltern befinden sich jedoch selbst in Kurzarbeit, sind vollständig von der Arbeit freigestellt oder mussten die selbstständige Tätigkeit aufgeben. Aus diesem Grund betreuen viele Eltern ihre Kinder zuhause und nehmen Tagespflegepersonen nicht in Anspruch. Außerdem haben viele Eltern Angst vor einer Ansteckung und schränken den Personenkreis, mit dem sie Kontakt haben ein. Dadurch entstehen den Kindertagespflegepersonen, die selbstständig arbeiten, finanzielle Ausfälle bis hin zur Berufsaufgabe.

    „Die Tagespflegepersonen tragen in erheblichem Umfang zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei. Hierfür sind wir sehr dankbar und wir hoffen, den Tagespflegepersonen auch unter den gegebenen Umständen etwas finanzielle Sicherheit vermitteln zu können“, betont Landrat Heiko Sippel. Durch die Aussetzung der Krippen- und Hortbeiträge ergeben sich für den Kreis eine Minderung der Einnahmen in Höhe von rund 60 000 Euro sowie in Höhe von rund 10 000 Euro bei der Kindertagespflege.

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