Mi., 16. März 2022, 09:12 Uhr
KLINIKUM WORMS: Angepasste Besucherregelung in der Geburtshilfe
Familienzimmer ab sofort wieder möglich
Im Klinikum Worms gilt eine angepasste Besucherregelung in der Geburtshilfe: Väter können nach der Geburt ihres Kindes ab sofort für eine Stunde pro Tag unter Einhaltung der 3-G-Regelung und dem Tragen einer FFP2-Maske zu Besuch kommen. Die Väter müssen also geimpft oder genesen sein oder über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) verfügen. Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt. Auch Familienzimmer sind in der Geburtshilfe ab sofort wieder möglich.
Generelles Besuchsverbot
Das generelle Besuchsverbot bleibt bis auf weiteres weiterhin bestehen, wie Klinikum-Geschäftsführer Bernhard Büttner erklärt: „Auch wenn wir bei den bei uns betreuten Corona-Patienten derzeit mildere Krankheitsverläufe beobachten, sind die absoluten Zahlen und das damit verbundene Infektionsrisiko immer noch sehr hoch.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Kliniken der Region gemeinsam dafür entschieden, das generelle Besuchsverbot zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden bis auf weiteres weiter aufrecht zu erhalten. Krankenbesuche sind deshalb derzeit nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen möglich. Hierzu gehört beispielsweise die Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden. Weitere Ausnahmeregelungen bestehen bei der Begleitung von Geburten oder für Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen möchten.“
34 stationäre COVID-19-Patienten
Zur Sicherheit sowohl von Patienten als auch der Mitarbeiter hält das Klinikum zudem an seinen weiteren bestehenden Sicherheitsmaßnahmen fest. Das bedeutet, dass neben dem derzeit bestehenden Besuchsverbot auch die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske und die Sicherheitsvorkehrungen am Haupteingang fortgeführt werden.
Insgesamt betreut das Klinikum aktuell 34 COVID-19-Patienten; hiervon 31 auf den Isolations- und drei auf den Intensivstationen.