Biblis B: Vorkommnis ohne sicherheitstechnische Bedeutung
Fehlerhafte Zuschaltung eines Schalters
Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage waren mit dem Vorkommnis nicht verbunden.
Die Betreiberin des abgeschalteten Kernkraftwerkes Biblis B, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Bei der wöchentlichen wiederkehrenden Prüfung eines Notstromsignales am 4. August 2014 erfolgte eine fehlerhafte Zuschaltung eines Schalters. Bei der anschließenden Korrektur wurde fehlerhaft ein weiterer Schalter für eine Versorgungsschiene ausgeschaltet. Dadurch kam es zu einer entsprechenden Meldung auf der Warte und es erfolgte eine Richtigstellung der Schalterstellungen.
Eine Unverfügbarkeit des Notstromdiesels bestand nicht. Eine kuppelbare Notstromschiene und damit auch eine Einspeisemöglichkeit der Notstromschiene nach Block A standen für etwa fünf Minuten nicht zur Verfügung.
Das Vorkommnis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage waren mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung – auch hinsichtlich der Einstufung – wird unter Hinzuziehung des Gutachters TÜV SÜD vorgenommen.