Schüler und Studenten müssen in der Regel Steuern auf den Lohn ihres Ferienjobs zahlen. In den meisten Fällen können sie sich jedoch die Steuer im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.
Um Auskunft darüber zu geben, ob für den Ferienjob Lohnsteuer anfällt, diese vom Finanzamt wieder erstattet wird, ob der Ferienjob sich am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt und vieles mehr, gibt es einen Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter.
Dieser findet am Donnerstag, dem 7. Juli, statt. Unter der Rufnummer 0261/20 179 279 stehen in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr Finanzbeamte für Fragen zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Walter Mock aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Beitrag aus der Rubrik