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  • Mi., 21. Dezember 2016, 09:17 Uhr
    Aktueller Abfall-Tipp des Entsorgungs- und Baubetriebs zum bevorstehenden Jahreswechsel

    Feuerwerks- und Silvestermüll richtig entsorgen

    Der ebwo würde sich über geringere Mengen Feuerwerks- und Silvestermüll freuen und wünscht allen Wormser Bürgerinnen und Bürgern ein glückliches und gesundes neues Jahr.


    Das neue Jahr wird traditionsgemäß mit großem Feuerwerk begrüßt. Am Tag nach der großen Silvesterparty liegen dann Feuerwerksreste, Sektflaschen, Pappkartons und abgefackelte Wunderkerzen zu Hauf auf Straßen und Gehwegen. Wer es aber an Silvester richtig krachen lässt, sollte danach auch aufräumen. Bei all den guten Vorsätzen für das neue Jahr vergisst dies aber leider so mancher Zeitgenosse.

    Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, die verursachten Feuerwerksreste von den eigenen und angrenzenden Straßen und Grundstücken zusammenzukehren und zu entsorgen. Wurde an anderer Stelle gefeiert, sollte man wenigstens die Verkehrshindernisse wie Sektflaschen und Startrampen wieder mit nach Hause nehmen.

    Nachbarschaftliche Säuberungsaktionen als wichtige Hilfe
    Vorbildlich sind nachbarschaftliche Säuberungsaktionen am Folgemorgen. Solche Aktionen helfen immens bei der anschließenden Stadtreinigung durch den ebwo, der trotz personeller Aufstockung wieder Tage braucht, um die Nibelungenstadt vom Feuerwerks- und Silvestermüll zu befreien.

    Abgebrannte Feuerwerkskörper, Hülsen, Feuerwerksbatterien, Wunderkerzen und Kehricht werden über die Restabfalltonne entsorgt. Auch Karton- und Papierfetzen gehören zum Restabfall, da ihnen Reste chemischer Verbindungen anhaften.

    Produktverpackungen sind über den Wertstoffsack (Gelber Sack) zu entsorgen.

    Bleihaltige Abfälle, die vom Bleigießen übrig sind, gehören zur Mobilen Sonderabfallsammlung. Die bessere Alternative ist Zinn. Es ist deutlich weniger toxisch, hat zudem einen tieferen Schmelzpunkt und kann über die Restmülltonne entsorgt werden.

    Funktionsfähige Feuerlöscher sind gefährlicher Abfall!
    Funktionsfähige Feuerwerkskörper und Blindgänger sind wegen der möglichen Explosionsgefahr als gefährlicher Abfall einzustufen. Mit ihnen sollte besonders vorsichtig umgegangen werden. Kleine Mengen funktionstüchtiger (nicht gebrauchter) Feuerwerkskörper können in der Originalverpackung bis zum nächsten Silvester kühl und trocken gelagert werden. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass sie sicher vor einem unzulässigen Abbrennen durch Jugendliche und Kinder verwahrt werden.

    Blindgänger und für den Abfall vorgesehene, noch funktionsfähige Feuerwerkskörper sind in einer stabilen Plastiktüte reichlich zu wässern. Raketenstiele sind vorher zu entfernen. Nach einigen Stunden Wässerung kann die Tüte verknotet werden, dabei das Wasser nicht abgießen, sondern mit Sand oder Erde binden und die Luft ausdrücken. Danach kann die Tüte direkt in die Restabfalltonne gegeben werden. So können Blindgänger ihre Funktionsfähigkeit nicht wieder erlangen und keinen Schaden mehr anrichten.

    Übrigens ist die Feinstaubbelastung nach der Silvesterkracherei am Neujahrstag oftmals so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. Wer zur Vermeidung von Abfall und Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen möchte, sollte sein persönliches Feuerwerk einschränken oder der Umwelt zuliebe sogar ganz darauf verzichten.

    Fragen rund um das Thema „Abfallvermeidung und –entsorgung“ beantwortet gerne die Abfallberatung unter Telefon 06241/9100 -70 und -72 oder per E-Mail unter: abfallberatung@ebwo.de

     

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