Mi., 10. April 2013, 12:15 Uhr
Finanzielle Förderung von Pflanzungen
Wiederaufbau von Rebanlagen in der Flurbereinigung / Abschlussfrist ist am 30. April
Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in Flurbereinigungen für das Pflanzjahr 2013 ist seit 1. April eröffnet und läuft bis zum 30. April 2013 (Ausschlussfrist).
Vorraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass die Pflanzung auf Flächen erfolgt, die in einem Flurbereinigungsverfahren als weinbauliche Flächen ausgewiesen sind und die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt ist.
Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen mit 9.500 Euro je Hektar in Flachlagen und 16.500 Euro je Hektar in ausgewiesenen Steillagen, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird.
Es kann auch eine extensive Anlagenform mit der Maßnahme 43 gewählt werden mit einem Beihilfesatz von 8.500 Euro je Hektar. Damit können auch Minimalschnittsysteme oder Ein-Draht-Systeme gefördert werden.
Entsprechende Antragsunterlagen sind beim Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey –Worms erhältlich und können per E-Mail unter
Landwirtschaft@kreis-alzey-worms.de oder telefonisch unter Telefon 06731/408-6421 und -6432 angefordert werden.