Di., 10. November 2020, 12:15 Uhr
DGB: Ausweitung der Mietpreisbremse und Anpassungen der Förderinstrumente gefordert
„Folgen sind immens"
Der DGB Rheinland-Pfalz/Saarland hat die Zahlen der Wohnungsmarktbeobachtung 2020 ausgewertet, die vergangene Woche von Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen vorgestellt wurden. Demnach sind die Neuvertragsmieten in den rheinland-pfälzischen Städten von 2018 zu 2019 durchschnittlich um drei Prozent und in den Landkreisen um vier Prozent gestiegen. In der Mietpreisbremse sieht Dietmar Muscheid, Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz Saarland, ein geeignetes Mittel, um dem rasanten Anstieg gegenzusteuern: „Wo es die Mietpreisbremse gibt, dort greift sie auch. Wir sehen das in Mainz, Landau und Trier, wo die Mietpreisbremse bereits vor Jahren eingeführt wurde. Hier sind die Mieten um maximal drei Prozent gestiegen. In den Städten, die keine Mietpreisbremse haben oder sie erst kürzlich eingeführt wurde, liegt die Steigerung der Mieten dagegen weit höher. In Worms und Ludwigshafen sind es sechs Prozent. Um einen weiteren Anstieg der Neuvertragsmieten zu bremsen, gilt es die Mietpreisbremse auszuweiten und vor allem mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
„Förderinstrumente müssen überarbeitet werden"
Alarmierend sei auch, dass in den vergangenen Jahren nur 34,7 Prozent der bereitstehenden Mittel zur sozialen Mietraumförderung abgerufen wurden, wie der Landesrechnungshof bereits im Februar 2020 feststellte. Dietmar Muscheid sieht hierin ein klares Indiz dafür, dass die Förderinstrumente überarbeitet werden müssen: „Die Instrumente zur Mietraumförderung wirken teilweise, aber sie wirken zu langsam und reichen nicht, um den Anstieg der Neuvertragsmieten zu bremsen. Insbesondere Instrumente wie der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten müssen stärker beworben und leichter einsetzbar werden, damit die Mieten auch langfristig bezahlbar bleiben.“ Ziel dieser Förderung ist es, aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Rheinland-Pfalz preisgebunden Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Wenige Städte nutzen dieses Instrument
Nur wenige Städte in Rheinland-Pfalz nutzen dieses Instrument. So wurden seit 2016 in Mainz Belegungsrechte für 426 Wohneinheiten erworben, in Ludwigshafen waren es 191, in Koblenz 41 und in Worms 36. In den Landkreisen wurde das Instrument nur in Mainz-Bingen (16 Wohneinheiten), Alzey-Worms (12 Wohneinheiten), Vulkaneifel (7 Wohneinheiten) und Cochem-Zell (eine Wohneinheit) genutzt. Dass nur in Mainz und Ludwigshafen eine nennenswerte Zahl von Belegungsrechten erworben wurde, kann damit erklärt werden, dass die beiden Städte über große kommunale Wohnungsbaugesellschaften verfügen. Für die meisten privaten Wohnungsunternehmen dürfte dieses Förderinstrument dagegen mit einem zu hohen Arbeitsaufwand verbunden sein, da sie ihre Mieter beispielsweise dazu auffordern müssten, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Gerade in der Corona-Krise zeige sich, wie schnell die hohen Mietbelastungen Menschen in existentielle Nöte bringen können, wenn sie sich in Kurzarbeit befinden oder ihre Arbeitsstelle aufgrund der Pandemie verloren haben: „Wir brauchen ein neues Mietmoratorium! Es war ein großer Fehler, dass die Bundesregierung es zum 30. Juni auslaufen ließ! Die wirtschaftlichen Folgen des zweiten Lockdowns sind für viele Menschen immens. Anders als im Frühjahr darf es deshalb auch keine Verzinsung der Mietrückstände geben.“, so Muscheid abschließend.