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  • Mo., 12. Oktober 2020, 11:28 Uhr
    AKTIONSWOCHE: Info-Hotline der Finanzämter gibt Auskunft und Tipps zum Antragsverfahren

    „Freibeträge und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren“

    Wer als Arbeitnehmer weite Wege zur Arbeit fährt, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält oder beispielsweise durch Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat, kann sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können auch Handwerkerleistungen oder Kosten für eine Haushaltshilfe vorab als Freibetrag die monatliche steuerliche Belastung beim Lohnsteuerabzug reduzieren. Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.

    Was hierbei zu beachten ist, wie ein solcher Antrag auf Lohnsteuerermäßigung funktioniert und was alles als Freibetrag berücksichtigt werden kann, erläutert die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter von Montag, dem 26. Oktober, bis Freitag, dem 30. Oktober, im Rahmen der Aktionswoche „Freibeträge und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren“. Unter Telefon 0261/20179279 stehen die Experten der Steuerverwaltung
    von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und Freitag, 8 bis 13 Uhr, für Fragen zur Verfügung.

    Antrag für 2021
    Die erforderlichen Vordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2021 sind im Internet unter www.lfst-rlp.de/vordrucke oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.

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