Do., 29. August 2024, 15:34 Uhr
GRUNDSTEUER: Änderungen der Grundstücksverhältnisse müssen mitgeteilt werden
Fristen beim Finanzamt beachten
Wenn nach dem 1. Januar 2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung oder Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume oder auch die Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland), müssen Eigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Fristen für Abgabe der Änderungsanzeige
Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen bis zum 31. Januar 2025. Finanzämter können jedoch Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts vor Ablauf der Frist anfordern.
Der komplette Text findet sich online unter
https://lfst.rlp.de/nachrichten-1