Ab Montag, dem 2. Januar 2017 können Anträge für die Teilnahme am Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, dem 31. Januar 2017. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2017. Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2017 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1, dem Antragsverfahren, das vom 1. Juli 2016 bis zum 15. August 2016 stattfand, gemeldet worden sind. Ein Nachmelden ist nicht mehr möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in den Vorjahren, werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bewirtschafter von Rebflächen in Rheinland-Pfalz, deren Weinberge in der Weinbaukartei erfasst sind.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar pro Bewirtschaftungseinheit, bei einer Mindestzeilenbreite von 2,00 m. In ausgewiesen Steillagen ist eine Mindestantragsfläche von 5 ar bei 1,80 m Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.
Neu ist die Maßnahme 52, die den Winzern die Möglichkeit bietet, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, sind bei den Kreisverwaltungen vorgedruckte Antragsformulare erhältlich. Näheres zu den einzelnen Fördermaßnahmen sowie zu den Förderbedingungen enthalten die Antragsunterlagen. Im Sinne einer schnellen Antragsbearbeitung bittet die Kreisverwaltung von der Möglichkeit der Antragstellung über das Wein-Informationsportal (WIP) regen Gebrauch zu machen. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung unter den Telefon 06731/408-6421 und -6432 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an landwirtschaft@alzey-worms.de.