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  • Di., 02. Juli 2019, 10:01 Uhr
    MIT Worms-Alzey begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz / Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern benennen

    „Für unseren Mittelstand"

    Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Worms begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand in Worms“, sagt Iris Muth, Vorsitzende der MIT Worms-Alzey.

    Die CDU haben durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Iris Muth: „Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren mussten. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab.“

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