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  • Do., 28. Januar 2021, 09:01 Uhr
    Geflügel nur in Ställen halten VOGELGRIPPE: H5N8-Verdacht im Nachbarlandkreis ist bestätigt / Veräußerung und Ausstellung untersagt

    Geflügel nur in Ställen halten

    Nachdem sich der Verdacht des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans im Vogelpark Bobenheim-Roxheim im benachbarten Rheinpfalz-Kreis bestätigt hat, darf Geflügel ab sofort im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms in bestimmten Bereichen nur noch im Stall oder in geschlossenen Volieren gehalten werden.

    Um die Einschleppung des Virus zu verhindern, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Anordnung bezüglich der Tierseuche erlassen. Diese gilt für alle Halterinnen und Halter von Geflügel in dem Gebiet östlich der Bahnstrecke Mainz-Ludwigshafen und westlich des Rheins. Neben der Verpflichtung zur Stallhaltung darf Geflügel nicht über Geflügelbörsen oder -märkte veräußert oder ausgestellt werden.

    Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms anzuzeigen. Weitere Infos auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de

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