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  • Do., 04. Dezember 2014, 12:47 Uhr
    Kreisverwaltung ordnet Aufstallpflicht  in Teilen des Kreises an: Eich, Gimbsheim, Hamm sowie Ibersheim betroffen!

    Geflügelpest: Jetzt Vorsorge treffen

    Nachdem es europaweit aktuell zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen ist, ordnet die Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt die Aufstallpflicht in Teilen des Kreisgebietes  zur Vermeidung der Übertragung  des Geflügelpestvirus an.

    Wie das Veterinäramt mitteilt, dürfen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim, und Hamm sowie im Wormser Stadtteil Ibersheim als Risikogebiet Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder gegen Wildvögel gesicherten Voliere gehalten werden.

    Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Landkreis Alzey-Worms und der kreisfreien Stadt Worms, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind aufgefordert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms anzuzeigen. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau  gestellt wird, sind im  genannten Risikogebiet verboten.

    Die Tierseuchenrechtliche Anordnung  mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey aus und kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. „Zurzeit sammeln sich im Altrheingebiet als Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel, zahlreiche Wildvögel aller Art aus nordöstlichen und östlichen Gebieten Europas.

    Nachdem aktuell das Auftreten des Vogelgrippevirus vermutlich aus östlicher Richtung erfolgte, ist eine Aufstallung mit dem Ziel einer weitgehenden Abschirmung der Hausgeflügelbestände vor Wildvögelpopulationen als präventive Maßnahme sinnvoll“, erläutert Veterinärdirektor Dr. Dieter Sell. Eine regelmäßige Neubewertung der Situation in zeitlich kurzen Abständen sei erforderlich und werde seitens des Veterinäramtes vorgenommen.

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