HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS: Hearing zum Thema „Entwicklung von Arbeitnehmer- und Monteurunterkünften“ macht Handlungsbedarf deutlich / Komplexe Zuordnung / Unternehmen in die Pflicht nehmen
Gegen Zweckentfremdung und menschenunwürdige Unterbringung
Brachte den Stein ins Rollen! Die genehmigte Arbeitnehmerunterkunft im Stadtteil Rheindürkheim. Entwicklungen, die zu Missständen führen und dem knappen Wohnungsmarkt Kapazitäten entziehen oder in einer menschenunwürdigen Unterbringung von Leiharbeitern oder Saisonarbeitskräften münden, möchten Kommunalpolitiker parteiübergreifend lieber heute als morgen entgegentreten. Foto: Vera Beiersdörfer
VON STEFFEN HEUMANN | Mit der Problematik und der Handhabe der Kommune mit Bezug auf die Genehmigung und Kontrolle von Arbeitnehmer- und Monteurunterkünften beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch. Das Thema erregt seit langem die Gemüter. Vor allem im Stadtteil Rheindürkheim. 2017 gab das Verwaltungsgericht in Mainz grünes Licht für eine von der Stadt Worms genehmigte Arbeitnehmerunterkunft „Im Eck“. Sehr zum Leidwesen der Anwohner konstatierten die Juristen damals, dass die beantragte Baugenehmigung „keine Rechte der benachbarten Grundstückseigentümer verletzt und das Interesse des Bauherrn an der Ausnutzbarkeit der Genehmigung vorgeht“. Bis in die Gegenwart schwelt der Konflikt im Wormser Stadtteil. Geändert hat sich nur die Sicht der Dinge, da es dem Rat ein Anliegen ist, die Mittel und Möglichkeiten der Verwaltung auszuloten, um die Entwicklung von Arbeitnehmer- und Monteurunterkünften zu steuern. Kritisiert wird, dass zweckentfremdete Wohneinheiten dem freien Mietmarkt entzogen werden und die teilen menschenunwürdigen Umstände, unter denen zumeist Leiharbeiter oder Saisonarbeitskräfte auch zu teils überhöhten Mieten in „Sammelunterkünften“ mit Mehrbettzimmern ihr Dasein fristen müssen.
Wohn- oder Beherbergungsbetrieb?
Guido Frohnhäuser, Abteilungsleiter Stadtplanung, erläuterte aus baurechtlicher Sicht die Komplexität einer Zuordnung zwischen Wohn- oder Beherbergungsbetrieb. Der Verordnungsgeber habe zwar den Regelungsbedarf im Vergleich zu einer Ferienwohnung erkannt, dennoch gelte bei Arbeitnehmer- und Monteurunterkünften bislang eine Einzelfallentscheidung. Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, darin bestehe der Unterscheid in der Bewertung. „Wo gewohnt werden darf, kann auch ein Beherbungsbetrieb errichtet werden“, so Frohnhäuser mit dem Hinweis auf Ausnahmen, die etwa im Gewerbegebiet gelten. Auf Bauordnungsebene sei ab einer Bettenzahl von 20 der Brandschutz ein Aspekt, was eine wiederkehrende Kontrolle durch die Behörde im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau ermögliche. Würden in einem bestehende Gebäude keine baulichen Aktivitäten vorgenommen, habe die Bauaufsichtsbehörde folglich auch keine Kenntnis und könne ohne einen entsprechenden Antrag auf eine Nutzungsänderung auch keine Anforderungen an den Vorhabenträger stellen. „Eine Nutzungsuntersagung sei nicht generell möglich“, fasste Guido Frohnhäuser zusammen. Sachgebietsleiter Martin Füssel von der Feuerwehr Worms, ergänzte, dass es es keine konkreten rechtlichen Vorgaben gäbe. Man orientiere sich an einer Mustervorschrift und erarbeite ein Brandschutzkonzept ab einer Bettenzahl von 20. Ob aus Einzelbetten plötzlich Stockbetten würden, könne man nicht beurteilen. Eine Vortäuschung falscher Tatsachen lasse sich seiner Einschätzung nach nicht ausschließen.
Keine Erlaubnispflicht, lediglich gewerbliche Anzeigepflicht
Mit Blick auf das Gewerberecht erklärte Angelika Zezyk, Bereichsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass es keine Erlaubnispflicht, lediglich eine gewerbliche Anzeigepflicht an Behörde gibt. „Und die muss binnen drei Tagen bestätigt werden“, wie Zezyk betonte. Den Mitarbeitern sei lediglich eine Befragung der angebotenen Leistungen möglich. Eine Kontrolle gestalte sich schwierig, nicht nur bei der Frage, wieviele Personen denn tatsächlich beherbergt würden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung könne nur bei Abwehr von Lebensgefahr oder durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Verhütung dringender Gefahren, die durch das Infektionsschutzgesetz begründet seien, vernachlässigt werden. Ansonsten sei ohne den Willen des Inhabers und konkrete Anhaltspunkte keine Besichtigung von Unterkünften möglich. Man setze daher auf die Einsicht der Betreiber, um ein Einvernehmen herzustellen.
Politische Dimension erreicht
Stadtrat Uwe Gros, SPD, sieht in dem Thema und in den Bedingungen, die für Monteure teilweise herrschen, eine politische Dimension erreicht. Es sei auch eine Frage, inwiefern die Würde des Menschen gewahrt sei, wenn Menschen in Behausungen eingepfercht würden. Neben der moralischen Verpflichtung hofft Gros darauf, dass die Politik eine Antwort findet, um diese Missstände zu ändern. Carlo Riva, SPD, wünschte sich, dass bei diesem „Grauzonenphänomen“ die Anforderungen an gesunde Wohnungen gelten müssten. „Was muten wir den Menschen zu, und denen, die in der Nähe wohnen?“, verwies Riva auf die Sozialverträglichkeit solcher Unterkünfte in Wohngebieten. Soziale Strukturen gelte es daher unbedingt zu erhalten und einer Entfremdung vorzubeugen.
Alfred Koch, FDP, mochte allerdings kein allzu großes Fass aufmachen. „Nicht die Art der Unterkunft muss generell abgeschafft werden, sie muss nur mit den Gesetzen konform gehen und es darf kein Wucher entstehen.“ Christian Engelke, Die Grünen, fügte an, dass der Wohnraum nicht verknappt werden dürfe und „Malochen“ zu hohen Mietpreisen zu unterbinden sei. Die Zahl der Angebote im Internet spräche Bände: „77, aber nur 18 Beherbungsbetriebe sind in Worms angemeldet“, so Engelke. Guido Frohnhäuser entgegnete, dass die Veröffentlichung auf Internetprotalen kein Anlass sei zum Tätigwerden. Die Aufsichtsbehörde gehe nur Anträgen nach, die im Zusammenhang mit Bautätigkeiten stünden. Mathias Englert, FWG/Bürgerforum“, äußerte die Erwartung an die Verwaltung, dass neben weiteren Maßnahmen durchaus auch die Ermittlungsbehörde aktiv werden sollte. Schließlich sei auch von Rechtsverstößen oder Formen der Steuerhinterziehung auszugehen.
„Keine Stellungnahme von Unternehmen“
Hans-Peter Weiler, CDU, zog einen Vergleich zum Schicksal der Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, die anfangs auch unter schlimmen Verhältnissen gelebt hätten. Diese Situation sei entschärft, verwies Weiler auf gute Unterbringungsmöglichkeiten. Man müsse auch bei den Unternehmern nach Verantwortlichkeit suchen. „Wer Menschen beschäftigt, der darf nicht nur mit Arbeit locken, sondern steht auch beim Wohnen in der Pflicht“, unterstrich Hans-Peter Weiler. Gemeinsam müsse man mit Betriebsräten, Gewerkschaften und der IHK Lösungen anstreben. Richard Grünewald, Die Grünen, hatten zwar Verständnis für die Empörung, warb aber dafür auch Grenzen zu respektieren. Das Wohnumfeld unterliege einer steten Veränderung. Das sei legitim. „Wir müssen schauen, wo wir Einfluss nehmen können und die vorhandenen Mittel ausschöpfen“, argumentierte Grünewald. „Und die Unternehmen in die Haftung nehmen, denn die haben einen guten Ruf zu verlieren.“ Katharina Schmitt, Die Grünen, plädierte dafür, dass das Beheben von groben Missständen Aufgabe der Behörde sei. Bildungs- und Sozialdezernent Waldemar Herder, zeigte sich irritiert, weil die IHK bislang zu dieser Thematik noch keine Stellung bezogen habe. Es betreffe Mitarbeiter von Wormser Firmen. Herder regte eine konzertierte Aktion mit Beteiligung der Firmen an, um an dem Problem zu arbeiten und eine Kontrollfunktion auszuüben. Unternehmerische und soziale Verantwortung dürfe nicht in einer Verbots- oder Versteckenskultur münden, so Herder. Als Verwaltung müsse man reagieren und auch agieren. Was den konkreten Fall in Rheindürkheim betrifft, sprach Waldemar Herder schonmal Klartext: „Von den Unternehmen gab es bislang nie eine Stellungnahme.“