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  • Mi., 04. November 2015, 16:01 Uhr
    Jüdischer Friedhof „Heiliger Sand“ ab dem 1. Dezember am Sabbat und an jüdischen Feiertagen geschlossen

    Gehölz wurde für freien Blick entfernt

    Der „Heilige Sand“. Foto: Torsten Silz/dapd


    Jüdische Friedhöfe sind an Feiertagen und am Sabbat geschlossen. Der Sabbat und die jüdischen Feiertage sind im Judentum Ruhetage, an denen nicht gearbeitet wird. Sie beginnen am Vorabend bei Sonnenuntergang und enden mit Einbruch der Dunkelheit am folgenden Tag.

    Die Jüdische Gemeinde Mainz/Worms und die Stadt Worms haben daher vereinbart, dass der Jüdische Friedhof „Heiliger Sand“ ab 1. Dezember 2015 an Feiertagen und am Sabbat geschlossen bleibt. Der Vorplatz zum Friedhof ist auch samstags geöffnet.

    Das Gehölz, das bisher den Einblick von dort auf das Friedhofsgelände versperrt hatte, wurde entfernt, so dass die Besucherinnen und Besucher auch an Feiertagen und samstags einen Überblick über das Gelände gewinnen können. Mittelfristig ist geplant, das Informationsangebot im Bereich des Vorplatzes behindertengerecht auszubauen.

    Die Schließzeiten an den Vorabenden zu den Feiertagen und zum Sabbat sind:
    16 Uhr, November bis März;
    18 Uhr, April;
    20 Uhr, Mai bis August;
    19 Uhr, September;
    18 Uhr, Oktober.

     

     

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