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  • Fr., 17. April 2020, 12:51 Uhr
    WORMS: Hunde müssen bis Mitte August an die Leine

    Geldbuße von bis zu 5.000 Euro

    Die Natur erwacht zum Leben und somit auch die Vogelwelt. Das zeigt sich auch an den vielen Vogelarten, die derzeit ihre Nester am Boden bauen. Diese Brut- und Setzzeit, in der Vögel besondere Ruhe benötigen, dauert noch bis Mitte August an. Daher ist es besonders wichtig, Vogelnester und später auch die Jungtiere zu schützen. Aufgrund der in Worms gültigen Gefahrenabwehrverordnung dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen generell nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt in der Zeit von März bis Mitte August das Naturschutz- und Landesjagdrecht. Dieses verbietet eine Störung wildlebender Arten. Daher müssen zum Schutz brütender Vögel und Niederwild, darunter Hasen und Rehe, alle Hunde bis einschließlich Samstag, 15. August, im Park, im Wald und auf dem Feld an der Leine geführt werden. Von Mitte August bis Anfang März gilt in nicht bebauter Ortslage, Hunde nur dann ohne Leine laufen zu lassen, wenn sie auf den Zuruf gehorchen und in Sichtweite des Besitzers bleiben. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

    Außerdem sind Hundehalter zum Schutz der Natur und Umwelt dazu verpflichtet, Verunreinigungen von öffentlichen Anlagen, Gehwegen und öffentlichen Straßen zu beseitigen. Benutzte Kotbeutel müssen ebenfalls ordnungsgerecht entsorgt werden – entweder in Mülleimern vor Ort oder Zuhause.

     

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