Sa., 15.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Mo., 05. November 2018, 14:57 Uhr
    BUND-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. reicht beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Klage gegen den Bebauungsplan „Silbersee – Teilbereich Scharrau/Badestrand"

    Gemeinde Bobenheim-Roxheim erhält vorläufig die Rote Karte von Naturschützern

    Silbersee Bestandteile Bebauungs-Plan und Schutzgebiete Karte: BUND


    In der vergangenen Woche hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Klage gegen den Bebauungsplan „Silbersee – Teilbereich Scharrau/Badestrand" der Gemeinde Bobenheim-Roxheim eingereicht. Der Naturschutzbund NABU-Landesverband Rheinland-Pfalz unterstützt die Klage.

    Seitenlange Begründungen für die Ablehnung des Bebauungsplans der Naturschützer im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden im vergangenen Jahr 2017 von Seiten der verantwortlichen Entscheider vom Tisch gefegt. Der Bebauungsplan wurde am 20. April 2018 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Bobenheim-Roxheim rechtskräftig.

    Intensive Prüfung
    In den vergangenen sieben Monaten wurde der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Gutachten intensiv geprüft. Aus der Sicht der Naturschützer lassen sich viele Aspekte nicht mit den strengen Anforderungen des Rechts vereinbaren. Sie berufen sich dabei auf Fachgutachter und Fachleute, die in die Prüfung einbezogen wurden. Derzeit wird die Klagebegründung von einer Kanzlei erarbeitet und dann fristgerecht in Koblenz vorgebracht.

    Die fachliche Beurteilung der Auswirkungen, insbesondere für den Bereich des Vogelschutzes, sind nach Ansicht des BUND, des NABU sowie weiterer Naturschutzverbände nicht unerheblich: Das Silberseegebiet mit den beiden Altrheinseen (Vorderer und Hinterer Roxheimer Altrhein) und die angrenzende Umgebung sind gemäß der europäischen Richtlinie „über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützt.

    Überlagert wird dieses Gebiet in weiten Teilen zusätzlich durch den Schutzstatus der europäischen Richtlinie „zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie den nationalen Schutzstatus „Naturschutzgebiet“ des Hinteren Roxheimer Altrheins. Wirkungen durch die im Bebauungsplan festgelegten Handlungsmöglichkeiten dürfen nicht „erheblich nachteilig“ im Sinne des Schutzzweckes sein.

    Beeinträchtigung durch Wellness- und Tagungshotel
    Dass hier die vorgesehene Möglichkeit des Bebauungsplans, ein Wellness- und Tagungshotel in der Mitte des Gebietes zu platzieren, einschließlich einer Zufahrt für Gäste, Zulieferer und Entsorger, keine erheblich nachteilige Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebietes sein soll, daran zweifelten alle Kenner des Silberseegebietes in Naturschutzkreisen schon bei der Vorlage der Pläne.

    Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hatte bisher die Entscheidungsgewalt über den Bebauungsplan. Das Ziel der Gemeinde ist dabei vorrangig die Wirtschaftsförderung. Hier hatte sie für sich abgewogen, dass dieses Ziel höher wiegt als der Wert eines für den Naturschutz der Region so bedeutenden Gebietes. Mit der Klage des BUND wird die Entscheidungsgewalt nun an eine unabhängige Stelle, das OVG Koblenz, abgegeben. Der BUND ruft zur finanziellen Unterstützung auf: Zuwendungen können auf das Konto IBAN DE50 5509 1200 0001559192 bei der Volksbank Alzey-Worms überwiesen werden (Verwendungszweck: „Klage Silbersee“).

    BUND und NABU für Bewahrung des Schutzgebietes
    Wie schwerwiegend dieser Bebauungsplan die Gemüter bewegt, mag die Tatsache vermitteln, die langjährig aktive Naturschützer bei Vorstellung des Bebauungsplans seinerzeit äußerten: „Wenn das durchgeht, ist die ganze Arbeit umsonst, da können wir mit unserer langjährigen Naturschutzarbeit gleich aufhören!“, war der typische Ausruf. Deshalb setzten sich der BUND und der NABU vehement für die Bewahrung dieses sensiblen Schutzgebietes ein.

    "Wenn ein Gericht eine durch eine Gemeinde festgesetzte Planung für nicht zulässig erklärt, hat nicht „der Naturschutz“ eine wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde verhindert, wie es oft leider ausgelegt wird, sondern die Gemeinde einen nicht mit den gültigen Gesetzen vereinbaren Bebauungsplan festgesetzt. Das ist ein großer Unterschied!", schließt die gemeinsame Pressemitteilung von BUND und NABU.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    » Bobenheim-Roxheim
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1
    Anzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige Tip SüdhessenAnzeige Amtsblatt
    Anzeige das WormserAnzeige TicketshopAnzeige 3 Füller 1