
Der Landkreis Alzey-Worms, die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wonnegau, Wöllstein und Wörrstadt, die Stadt Alzey sowie für die Verbandsgemeinde Monsheim die Energieprojekte Monsheim AöR als Vertragspartnerin haben mit der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen beim weiteren geförderten Gigabitausbau im Landkreis geschaffen.
Ziel der Vereinbarung ist es, die noch bestehenden Versorgungslücken im Kreisgebiet möglichst vollständig zu schließen und bislang unterversorgte Adressen – soweit dies nach den Förderbedingungen möglich ist – mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu erschließen. Dabei sollen auch schwieriger zu erschließende Bereiche berücksichtigt werden.
Der Landkreis übernimmt bei dem gemeinsamen Vorhaben eine zentrale koordinierende Rolle. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Beantragung der Fördermittel sowie die weitere Projektsteuerung und Abstimmung. Die beteiligten Kommunen unterstützen das Vorhaben mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten und stellen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
„Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur gehört heute zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Sie ist entscheidend für unsere Unternehmen, für Bildung und Verwaltung, aber auch für die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wohn- und Arbeitsstandorte. Deshalb wollen wir beim Gigabitausbau gemeinsam weiter vorankommen und auch die letzten Versorgungslücken schließen“, betont Landrat Heiko Sippel.
Der gemeinsame Förderantrag soll im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes bis zum 15. September 2026 eingereicht werden. Die interkommunale Zusammenarbeit ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der entsprechenden Landesförderung. Durch das abgestimmte Vorgehen sollen zudem die Chancen des gemeinsamen Projekts im bundesweiten Auswahlverfahren verbessert werden. Zugleich regelt der Vertrag die Finanzierung des Vorhabens einschließlich der kommunalen Eigenanteile.
Dabei gilt weiterhin: Wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen erfolgt oder verbindlich vorgesehen ist, hat dieser Vorrang. Eine Förderung kommt nur für Adressen in Betracht, die nach den geltenden Förderbedingungen tatsächlich als unterversorgt eingestuft werden. Bereits bestehende Versorgungsmöglichkeiten über HFC-Netzanschlüsse schließen eine Förderung grundsätzlich aus.
Verbleibenden Lücken konsequent anzugehen
„Wir haben in den vergangenen Jahren beim Breitbandausbau bereits viel erreicht. Jetzt geht es darum, die verbleibenden Lücken konsequent anzugehen. Dass Landkreis und Kommunen hierbei an einem Strang ziehen, ist ein wichtiges Signal und eine gute Voraussetzung dafür, dass wir die digitale Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Kreisgebietes weiter stärken können“, so Sippel.
Mit der Vertragsunterzeichnung haben die beteiligten Gebietskörperschaften einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer möglichst flächendeckenden Gigabitversorgung im Landkreis Alzey-Worms gemacht.
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