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  • Mi., 08. Januar 2020, 12:59 Uhr
    Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale: Warnung vor Romance-Scamming

    Genug Betrug mit vorgetäuschter Liebe



    LKA-RP:  -  Mainz (ots) - Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Liebes-Betrügern, auch Love-Scammer genannt, die in Online-Partnerbörsen und sozialen Netzwerken ihr Unwesen treiben. Zunächst erschleichen sie sich das Vertrauen der Opfer.


    Aus anfänglichen Flirt-Nachrichten werden Liebesbekundungen und Versprechungen, bis es dann plötzlich um den wahren Grund der ganzen Aufmerksamkeit geht. Und der ist entweder Geld oder die Unterstüztung bei einer - wie sich für das Opfer erst später herausstellen wird - Straftat.

    Die Masche mit der finanziellen Not
    Die virtuellen Partner geben beispielsweise an, bei einem Auslandsaufenthalt in Geldnot geraten zu sein oder sie benötigen angeblich dringend Geld für eine lebensrettende Operation eines nahen Angehörigen.

    Auch gestohlene Koffer und Pässe, nicht erhaltener Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. Und viele tun es auch, denn sie sind von ihrem Internet-Partner emotional abhängig. Die Masche ist nach den  Erfahrungen von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale immer gleich. Ein unerwartetes Ereignis bringt die Betrüger angeblich in finanzielle Not. Das Opfer soll durch eine - angeblich nur leihweise - Geldüberweisung helfen. Ist das Geld überwiesen, ist es in der Regel verloren. Nach Erhalt des Geldes brechen die Betrüger den Kontakt in den meisten Fällen ab.

    Die Masche mit der Straftat
    Bei einer anderen Masche werden die Opfer für Straftaten missbraucht. Eine Frau wurde von ihrer Internetbekanntschaft gebeten, ihre Anschrift an eine gmail-Adresse zu schicken. Sie würde dann ein Päckchen mit einer Geldsumme erhalten. Dieses Päckchen solle sie dann an einen angeblichen Rechtsanwalt weiterleiten. Um die Adresse des Rechtsanwalts in Erfahrung zu bringen, wurde ihr eine E-Mail-Adresse genannt, an die sie sich wenden soll. Dies machte die
    Betroffene skeptisch und sie wandte sich an die Verbraucherzentrale, die ihr riet, keinen Kontakt aufzunehmen. Bei der weiterzuleitenden Ware handelt es sich mit aller Wahrscheinklichkeit entweder um gestohlene Ware oder Geld unbekannter Herkunft. Durch die Weiterleitung über die Opfer sollen dubiose Geschäfte vertuscht werden. Das Opfer macht sich strafbar, falls die Ware bis zu ihm
    zurückverfolgt wird.

     Betrüger im Netz entlarven:
     - Überweisen Sie unbekannten Menschen, die Sie nie persönlich
    kennengelernt oder gesehen haben, kein Geld und gehen Sie nicht auf
    deren Forderungen ein.
     - Lassen Sie sich nicht zu Gefälligkeiten wie Weiterleitung von
    Paketen, Geld oder Ähnlichem überreden.
     - Seien Sie bei unglaublichen Angeboten immer misstrauisch - egal
    ob bei der Wohnungs- oder der Partnersuche.
     - Geben Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz
    "Scammer" beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann in
    vielen Fällen einen Verdacht bestätigen.
      - Wenn Sie gescammt werden: Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt
    ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue
    Mailadresse und Telefonnummer zu.
    - Sichern Sie alle E-Mails und Chat-Verläufe als Beweis auf
    externer Festplatte, USB- Stick oder CD-ROM. Heben Sie
    Überweisungsbelege auf.
    - Gehen Sie zur Polizei und erstatten Strafanzeige.

    Weitere Informationen finden Interessierte unter
    https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/#panel-17221-4

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