So., 30.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 19. März 2015, 14:41 Uhr
    In seiner Entscheidung vom vom Donnerstag erklärt das Mainzer Verwaltungsgericht den Bürgerentscheid über das "Haus am Dom" für unzulässig

    Gericht schmettert Bürgerentscheid ab

    Das "Haus am Dom" bleibt Zankapfel in Worms. Animation des Berliner Architekturbüros Springer & Heidenreich


    Von Gernot Kirch Der Bürgerverein Domumfeld hatte vor dem Verwaltungsgericht in Mainz geklagt, um den Bürgerentscheid über das "Haus am Dom" durchführen zu können. Das Gericht hat am Donnerstag (19. März) sein Beschluss bekanntgeben. Darin wird die Klage des Bürgervereins abgewiesen, was in der Konsequenz bedeutet, die Entscheidung des Wormser Stadtrates bleibt bestehen, wonach es keinen Bürgerentscheid geben wird. Allerdings ist noch offen, ob der Bürgerverein nun vor die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, ziehen wird. Im Gespräch mit dem NK erläuterte der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der den Bürgerverein betritt, dass er diesbezüglich gute Erfolgsaussichten sehe, doch müsste dies letztlich der Bürgerverein bzw. die Kläger entscheiden. Für eine entsprechende Prüfung habe man bis zum 20. April Zeit. Er, Matthias Möller Meinecke, habe auch darauf gedrungen, dass es jetzt eine rasche, schriftliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Mainz und keine lange Hauptverhandlung gebe, denn dadurch sei der zügige Weg zum Oberverwaltungsgericht frei. Denn Ziel sei es natürlich, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt werde, bevor das "Haus am Dom" vollendet sei.

    Moralisches Instrument

    Der Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen das "Haus am Dom" wurde vom Bürgerverein Domumfeld im Januar 2014 mit über 6.000 eingereicht, nachdem der Wormser Stadtrat im Dezember 2013 den Weg für das Projekt der Domgemeinde freigemacht hatte.

    In den Listen des Bürgervereins, die den Wormser Einwohnern zur Unterschrift vorgelegen hatten und mit denen der Bürgerentscheid initiiert werden sollte, waren ursprünglich drei Fragen aufgeführt. Im späteren Verlauf der Diskussion um ein Bürgerentscheid wurde jedoch die dritte Frage vom Bürgerverein zurückgezogen, da sie rechtlich nicht zulässig war. Der Grund dafür war, dass die Erteilung einer Baugenehmigung - zumal für einen privaten Investor - nach allgemeiner Rechtsauffassung kein Gegenstand eines Bürgerentscheides sein. Ein Bürgerentscheid könne sich nur gegen öffentliche Vorhaben einer Kommune wenden.

    Wobei die dritte Frage das eigentlich scharfe Schwert gewesen wäre, denn mit ihr hätte ein Baugenehmigung für das "Haus am Dom" verhindert werden können. Somit hätte der Bürgerentscheid ohnehin nur mehr den Charakter einer "moralischen Instanz" gehabt, mit dem der Bürgerverein aufzeigen wollte, wie viele Wormser Bürger gegen das Projekt der Domgemeinde sind.

    Urteilsbegründung

    Der Verwaltungsgericht in Mainz sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der Bürgerentscheid schon alleine deswegen unzulässig sei, da die Bürger für drei Fragen unterschrieben hätten, dann jedoch eine entfernt wurde. Damit sei der Charakter der Unterschriftensammlung geändert worden. Auch die Fragen eins und zwei seien, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, nicht zulässig.

     

     

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige Tip SüdhessenAnzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige Cecil Cycle KN18256
    Anzeige TicketshopAnzeige AmtsblattAnzeige das Wormser