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  • Mi., 22. Juli 2026, 10:43 Uhr
    AUS DEM POLIZEIBERICHT: Sommerhitze ausgenutzt / Betrugsversuch beim Online-Kauf von Klimaanlagen

    Geschädigte reagiert vorbildlich

    POL-PPMZ: Mainz (ots) Mainz/Rheinhessen – Die heißen Sommertage verleiten derzeit viele Menschen dazu, nach einer schnellen Abkühlung für die eigenen vier Wände zu suchen. Genau dieses Bedürfnis nutzen Online-Betrüger laut dem Polizeipräsidium Mainz gezielt aus, um mit vermeintlichen Schnäppchen Kasse zu machen.

    Eine 65-jährige Frau aus Rheinhessen wurde im Juni über eine Werbeanzeige in einem sozialen Netzwerk auf einen Anbieter für Klimageräte aufmerksam. Verlockt von dem günstig wirkenden Preis bestellte sie über einen bereitgestellten Link zwei Geräte und beglich den Betrag direkt über einen namhaften Online-Bezahldienst.

    Doch kurz nach dem Kauf keimten Zweifel auf: Die erhaltene Bestellbestätigung wirkte unseriös. Die Frau reagierte umgehend und startete eine eigene Internetrecherche. Das Ergebnis bestätigte ihren Verdacht: Zahlreiche Erfahrungsberichte anderer Nutzer entlarvten den Shop als Betrugsnetzwerk, das gar keine Ware besitzt.

    Die 65-Jährige handelte daraufhin vorbildlich: Sie dokumentierte sämtliche Informationen, stellte umgehend einen Antrag auf Käuferschutz bei ihrem Online-Bezahldienst und erhielt ihr Geld vollständig zurück.Trotz des finanziell gut ausgegangenen Falls erstattete sie im Nachgang konsequent Strafanzeige bei der Polizei, um den Betrügern das Handwerk zu legen. Trotzdem beschäftigte sie diese Tat nahezu drei Wochen, die von Unsicherheit geprägt waren.

    Hinweise der Polizei

    Die Polizei warnt und gibt folgende Hinweise: Betrüger schalten häufig professionell wirkende Werbeanzeigen auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok, die auf sogenannte „Fakeshops“ verlinken.

    Wenn ein Angebot deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegt, ist besondere Vorsicht geboten.

    Unbekannte Online-Shops vor der Bestellung sind zu prüfen. Hierbei ist auf ein vollständiges Impressum (inkl. Handelsregistereintrag und Ansprechpartner) sowie auf Bewertungen auf unabhängigen Portalen zu achten.

    Die Polizei empfiehlt Bezahldienste mit Käuferschutz oder den Kauf auf Rechnung. Vorkasse-Überweisungen oder Zahlungsdienste an Fremde ohne Käuferschutz (z. B. PayPal „Freunde & Familie“) sind zu meiden.

    Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, sichert alle Belege (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweise, Chatverläufe), kontaktiert umgehend seinen Zahlungsdienstleister und erstatten Anzeige bei der Polizei – auch wenn man sein Geld bereits zurückerhalten haben sollte.

    Weitere Informationen sind auf der Webseite www.polizei-beratung.de oder bei Verbraucherzentralen zu finden.

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