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Mi., 02. April 2014, 23:45 Uhr
SPD und CDU erreichen mit 32 Stimmen zu 15 Stimmen die Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtrat und verhindern Abstimmung über Bürgerentscheid zum „Haus am Dom”
„Große Koalition” nimmt Bürgerentscheid von der Tagesordnung
Die Stadtratssitzung am Mittwoch stieß auf großes Interesse bei der Bevölkerung. Sogar zwei Fernsehteams waren anwesend.
Von Gernot Kirch Eigentlich sollte am Mittwochnachmittag im Wormser Stadtrat über die Zulässigkeit und die Durchführung des Bürgerentscheides bezüglich des „Hauses am Dom” abgestimmt werden. Die Bürgerinitiative bzw. der Bürgerverein „Domumfeld" hatte dies beantragt. Bereits im Vorfeld gab es jedoch Diskussionen, wonach die Abstimmung verschoben werden sollte. Die Positionen dabei waren weitestgehend klar, während die vier kleinen Parteien und der Bürgerverein für die Abstimmung am Mittwoch waren, hatte sich sich die SPD dagegen ausgesprochen. Nur die Haltung der CDU war bis Dienstag noch offen.
Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht Als es am Mittwoch letztlich zur Abstimmung im Stadtrat kam, waren die Fronten dann aber geklärt, denn auch die Christdemokraten hatten sich mehrheitlich für ein Verschieben ausgesprochen. Damit der Punkt „Bürgerentscheid” von der Tagesordnung genommen werden konnte, brauchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die knapp mit 32 Stimmen zu 15 Stimmen erreichte wurde. Die 32 Befürworter kamen aus dem Lager von SPD und CDU.
Zwei „Abweichler” bei der CDU Der Wormser Stadtrat hat 52 Mitglieder, von denen am Mittwoch 47 anwesend waren. Die SPD votierte geschlossen mit 20 Stimmen für ein Verschieben. Von den 14 anwesenden Ratsmitgliedern der Christdemokraten stimmten 12 für das Vertagen. Die beiden CDU-Mitglieder Raimond Sürder und Renate Haag votierten hingegen für eine Abstimmung am Mittwoch. Die fünf Ratsmitglieder von FDP, die drei von der FWG, die zwei Linken sowie die drei Grünen-Abgeordneten stimmten ebenfalls für einen Urnengang am Mittwoch.
Kein Bürgerentscheid bei der Kommunalwahl Das knappe Ergebnis von 32 zu 15 Stimmen bedeutet, dass der Punkt "Bürgerentscheid über das Haus am Dom” von der Tagesordnung genommen wurde. Er wird nun wahrscheinlich auf der nächsten Stadtratssitzung am 28. Mai erörtert und entschieden. Dies ist drei Tage der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl. Somit kann der Bürgerentscheid nicht mehr parallel mit der Kommunalwahl stattfinden. Selbst wenn es in der nächsten oder übernächsten Woche zu einer Sondersitzung kommen sollte, reicht es nicht mehr, da die Bevölkerung mindestens 42 Tage vor dem Bürgerentscheid über diesen informiert werden muss. Diese Frist ist mit Ende dieser Woche verstreichen.
Dass das „Haus am Dom” nun nicht das ganz große, alles beherrschende Thema der Kommunalwahl wird, werden SPD und CDU wohl eher begrüßen, während es die kleinen Parteien wohl tendenziell bedauern.
Engagierte Aussprache Vor der Abstimmung im Rat hatte eine Aussprache über das Thema stattgefunden, die sehr emotionsgeladen geführt und teilweise von Unmutsäußerungen aus dem Publikum begleitet wurde. Oberbürgermeister Michael Kissel sagte zunächst, dass er für eine Verschiebung der Abstimmung über den Bürgerentscheid sei, da dies der Respekt gegenüber dem Verwaltungsgericht in Mainz gebiete, das gerade über die einstweilige Verfügung für einen Bearbeitungsstopp des Bauantrages für das „Haus am Dom” berate. Man solle zunächst das Urteil abwarten, zumal das Gericht auch die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides in sein Urteil mit einfließen lasse, da dies in umstellbarem, kausalem Zusammenhang stehe.
Respekt vor 10.000 Unterschriften Kurt Lauer von den Grünen widersprach dem und sagte, er wolle heute, also am Mittwoch, abstimmen, da er den Bürgerentscheid für zulässig erachte. Karl Müller (FWG) stimmte ihm zu, ebenso wie Sebastian Knopf (linke) und Dr. Jürgen Neureuther (FDP). Dr. Jürgen Neureuther ergänzte, dass man dies den 10.000 Bürgern schuldig sei, die gegen das „Haus am Dom” unterzeichnet hätten.
Erkenntnisgewinn zulassen Dr. Klaus Karlin (CDU) merkte hingegen an, dass jetzt insgesamt drei Stellungnahmen zur Zulässigkeit des Bürgerentscheides vorliegen würden, die der Stadtverwaltung Worms, die des Düsseldorfer Professors Dr. Dr. Johannes Dietlein und die des Rechtsanwaltes der Bürgerinitiative, Matthias Möller-Meinecke. Jetzt sollte man noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten, denn dies würde eventuell zu einem Erkenntniszuwachs sorgen.