Beim Güterkraftverkehr gibt es einige Vorschriften zu beachten, die ein Unternehmen einhalten sollte
Grundlagen des Güterkraftverkehrs – worauf müssen Unternehmen achten?
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Im Güterkraftverkehr sind Vorschriften zu beachten, die für jedes Unternehmen zwingend umzusetzen sind. Damit wird die Sicherheit des Kraftverkehrs und die Einhaltung gesetzlicher Normen des Kraftverkehrs- und des Arbeitsrechts gesichert.
Was genau ist Güterkraftverkehr? Ein gewerblicher Güterkraftverkehr liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern Die Beförderung der Güter muss entgeltlich und im Sinne eines Geschäftsauftrages erfolgen, damit die Voraussetzungen für „Güterkraftverkehr“ vorliegen.
Einsatz von Kraftfahrzeugen Es müssen Kraftfahrzeuge zum Einsatz kommen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Gesamtgewicht der eingesetzten Kraftfahrzeuge Die eingesetzten Kraftfahrzeuge müssen ein Gesamtgewicht aufweisen, das 3,5 Tonnen übersteigt.
Braucht ein Güterfrachtverkehr einen Verkehrsleiter? Grundsätzlich braucht es für jeden gewerblichen Güterkraftverkehr den Einsatz eines Verkehrsleiters. Eine Schulung zum Verkehrsleiter reicht meist aus, um diesen Beruf ergreifen zu können.
Was genau ist ein Verkehrsleiter? Bei einem Verkehrsleiter handelt es sich um die Person, die die Leitung der Verkehrstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens ausführt. Ein Verkehrsleiter muss von jedem Unternehmen eingestellt werden, das gewerblichen Güterverkehr betreibt. Artikel 2 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 1071/09 definiert den Verkehrsleiter so: Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt [meist kleinere Einzelunternehmen], diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, einen Verkehrsleiter einzustellen? Ausnahmen von der Pflicht, einen Verkehrsleiter einzustellen, gibt es nur dann, wenn es sich bei dem Güterkraftverkehr um sogenannten „Werkverkehr“ handelt. Darunter wird die Beförderung solcher Güter verstanden, die das Unternehmen nur für den eigenen Bedarf, bzw. für „die eigenen Zwecke“ befördert. Unter Werkverkehr fällt der Güterverkehr also zum Beispiel dann, wenn der Unternehmer die Waren selbst hergestellt hat, mit diesen selbst hergestellten Waren Handel treibt oder es sich um sein Eigentum handelt, das transportiert wird.
In welche Bereiche wird der Güterkraftverkehr unterteilt? Beim Güterkraftverkehr wird in verschiedene Bereiche unterteilt, die unterschiedliche Ansprüche an die Organisation und die Ausbildung des Verkehrsleiters stellen. Was sind diese Bereiche?
Nationaler Güterverkehr Der nationale Güterverkehr ist der Güterverkehr, der innerhalb von Deutschland verbleibt. Aber auch Güterverkehr, bei dem eine bestimmte Entfernung nicht überschritten wird, kann auch noch als nationaler Verkehr gelten, wenn dabei Grenzen überfahren werden. Auch Touren, die täglich gefahren werden, gelten als „nationaler Güterverkehr“.
Internationaler Güterverkehr Der internationale Güterverkehr bezieht sich auf Fahrten, die über Deutschlands Grenzen hinausgefahren werden. Diese weiten Fahrten bedürfen einer besonderen Planung und die entsprechenden rechtlichen Dokumente müssen von den Fahrern mitgeführt werden.
Werkverkehr Wie oben bereits erwähnt, ist der Werkverkehr eine Sonderform des Güterverkehrs. Es handelt sich hierbei um Verkehr, der nur Güter transportiert, die dem Zwecke des eigenen Unternehmens dienen oder von diesem hergestellt wurden. Dazu müssen sie folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Eigentum des Unternehmens als eine Variante Die beförderten Güter müssen im Eigentum des Unternehmens stehen.
Weitere Möglichkeiten des Werkverkehrs Als Werkverkehr wird der Güterverkehr rechtlich auch dann eingeordnet, wenn das Unternehmen die beförderten Güter selbst verkauft oder diese gekauft hat. Auch vom Unternehmen vermietete oder gemietete Gegenstände fallen unter den Werkverkehr. Weitere Möglichkeiten sind, dass die Güter vom Unternehmen erzeugt oder gewonnen wurden. Auch Bearbeitung oder Instandsetzung durch das Unternehmen reicht für eine Klassifizierung als Werkverkehr aus.
Eigengebrauch Eine weitere Voraussetzung ist der Eigengebrauch. So müssen die transportierten Güter dem eigenen Gebrauch des Unternehmens dienen.
Das Verhältnis von Bahn und Kraftfahrzeugen im Güterverkehr Man sollte annehmen, dass die Bahn beim Gütertransport eine große und wichtige Rolle spielen würde. Schließlich kann ein Zug, anders als ein LKW, gleich mehrere Transportwägen ziehen und so große Mengen an Gütern in relativ kurzer Zeit von einem Ort zum anderen bringen. Daher ist es überraschend, dass die Bahn nur einen sehr kleinen Prozentsatz der Güter transportiert und so nur einen kleinen Anteil am Gütertransport hat. Den größeren Anteil am Gütertransport haben LKWs. Der Anteil, den die Bahn im gewerblichen Güterverkehr ausmacht, beträgt gerade einmal 20%. Woran liegt das?
Umständliche Handhabung der Bahn Noch immer werden die Waggons einer Bahn händisch miteinander gekoppelt, jeder Waggon einzeln. Das ist ein verhältnismäßig umständliches Verfahren, das viele Vorzüge, die der Transport per Bahn sonst hat, wieder zunichtemacht.
Stillgelegte Strecken Auch gibt es relativ viele stillgelegte Strecken bei der Bahn, die gerne zu Radwegen umfunktioniert werden. Viele Bahnanschlüsse, die früher zu großen Firmen gehörten, werden heute nicht mehr genutzt, obwohl die Firmen nach wie vor existieren und noch in Betrieb sind. Warum sind so viele Strecken stillgelegt? Unter anderem liegt dies an Privatverkäufen von Bahnhöfen. Güterzüge machen eine Menge Lärm und wer sich an einer Bahnstrecke niederlässt und die Möglichkeit dazu hat, wird schnell dazu kommen, die Firmen möglichst auf die Straße zu schicken, statt die Güterzüge am Fenster vorbeirauschen zu lassen.
LKW-Transport als einfache Alternative Der LKW-Transport hat mit etwas über 70% den höchsten Anteil am gewerblichen Gütertransportverkehr. Die Vorteile für die Firmen liegen auf der Hand: LKWs sind flexibel einsetzbar und vor allem ist die Planung autark. Während bei einem Zug mit der Bahn kooperiert und sich abgesprochen werden muss, ist die Planung mit einem LKW sehr viel einfacher. Auch sind die Löhne der LKW-Fahrer vergleichsweise niedrig und stellen so keinen großen Kostenfaktor mehr dar. Der Kostenfaktor und die einfache Handhabung ist für viele Firmen letztlich wichtiger als der Umweltaspekt. Ein LKW stößt im Vergleich zur Bahn 110-mal mehr CO2 aus. Aber solange der Transport mit der Bahn nicht attraktiver wird, wird der Güterverkehr weiterhin über die Straßen abgewickelt werden. Auch wiederkehrende Streiks im öffentlichen Verkehr spielen bei der Entscheidung eine Rolle.
Statistik des Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) Die Statistik des Bundesamtes für Digitales und Verkehr zeigt für die Verteilung des Gütertransportverkehres folgende Statistik an: