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  • Sa., 11. Februar 2017, 09:38 Uhr
    Der Nibelungen Kurier wollte wissen, wie es die hiesigen Schulen mit Handys im Unterricht halten

    Grundsätzlich verboten, aber …

    In der Regel müssen Schüler ihre Handys und Smartphones während des Unterrichts in ihren Schultaschen verstauen. Foto: fotolia/Syda productions 


    Von Robert Lehr | „Welche Schule für mein Kind“, fragen sich derzeit zahlreiche Eltern und sehen sich dabei einer Vielzahl verschiedenster Schulformen und -profilen gegenüber. Ob humanistisch, musisch, sportlich oder technisch – die weiterführenden Schulen bieten eine Vielzahl an Schwerpunkten oder deren Kombinationen an. 

    Auch was den Gebrauch der omnipräsenten Smartphones oder Handys angeht, unterscheiden sich die einzelnen Schulen im Nibelungenland. Da das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz dies den jeweiligen Einrichtungen überlässt, hat der NK in einer nicht repräsentativen Umfrage die weiterführenden Schulen unserer Region angeschrieben. Zum Teil kamen überraschende Statements auf die moderne Gretchenfrage: „Nun sag, wie hast du’s mit digitaler Kommunikation?“. Eine kurze, klare Antwort gab Oberstudienrätin Rita Lodwig: „Am Eleonoren-Gymnasium bleiben die Handys ausgeschaltet in den Schultaschen der Schüler. Über den Einsatz der Handys im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft“. Schüler der Oberstufe könnten ihre Handys in ihrem Aufenthaltsraum nutzen.

    Das Gauß-Gymnasium gibt an, einen „altersgemäßen Weg“ zu gehen. Der stellvertretende Schulleiter, Studiendirektor Gerrit Mennecke, spricht „für die Schüler der Oberstufe kein direktes und striktes Verbot aus“, da man hier auf die Selbständigkeit der  Schüler setze. Diesen ist „somit der sinnvolle Einsatz ihres Handys im Schulgebäude gestattet“. Allerdings vor dem Hintergrund, dass sie natürlich ein gutes Vorbild für die jüngeren Schüler sein sollten“. Für die Schüler von Klasse 5–10 gelte ein striktes Handyverbot, das dahingehend geregelt sei, dass die Geräte im Unterricht und im Schulgebäude ausgeschaltet sein sollten. Ausnahmen hierzu regelten die Lehrer. Als Beispiel nennt Hennecke u. a. den Fall, dass Schüler ihre Eltern aus dringendem Anlass benachrichtigen müssten.

    Aus dem Sekretariat der Pfrimmtal-Realschule plus kam die Regel, dass offiziell die Handynutzung untersagt, jedoch in einzelnen Unterrichtseinheiten/Fächern die Nutzung zur Recherche etc. erlaubt ist. Dies aber „nur nach Ansage/Aufforderung des Lehrers“.

    Handys dürften mitgebracht werden, verlautet es aus dem Sekretariat der Realschule plus in Bobenheim-Roxheim. Allerdings seien diese „während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet“. Die Schüler der Klassen 5 bis 7 könnten morgens mit gegenseitigem Einverständnis von Eltern, Schülern und Lehrkräften ihr Handy bei der Lehrkraft abgeben, so Andrea Antz, und „nach Unterrichtsende erhält es jeder Schüler zurück“. Bei einem Verstoß könne das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt werden. Die Lehrkraft oder die Schulleitung könne allerdings auch einen Verweis aussprechen, der auf die Verhaltensnote Einfluss habe. Darüberhinaus würden die Eltern informiert.

    Orientierung an geltender Rechtssprechung 
    Ähnlich wird es an der Karmeliter Realschule Plus gehandhabt. Schulleiter Günter Barth unterstreicht in diesem Zusammenhag, dass man sich an die geltende Rechtsprechung halte. Diese besage, „dass die Schüler ein Recht auf Eigentum haben und dieses Recht höher zu bewerten ist als ein Verbot, das Handy mit in die Schule zu bringen“. Folglich dürften sie das Handy mitbringen, „es hier aber nicht benutzen“.  Dies habe man in der Hausordnung so geregelt. Aber: „Sollte das Handy doch benutzt werden, hat die Schule das Recht, das Handy bis zum Ende des laufenden Schultages zu konfiszieren“. Dann könne es vom Schüler wieder abgeholt werden, so Barth. Die Eltern erklärten sich bei der Anmeldung ihres Kindes in der Karmeliter Realschule Plus mit dieser Regelung einverstanden.

    Doch ginge es hierbei um das Vermeiden von Filmaufnahmen, Fotografien etc., die Schüler und Lehrkräfte in ihren Persönlichkeitsrechten, etwa durch Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, verletzten. Die Schüler können Telefonate, z. B. bei Krankheit, vom Sekretariat aus führen.

    Eine einzige Ausnahme in der Handynutzung bilde das Recherchieren im Internet im Klassenverband, ergänzt der Schulleiter. Hier könne mit Erlaubnis der Lehrkraft und unter deren Aufsicht das Handy benutzt werden.

    Auch an der Nibelungen-Realschule Plus gilt ein Handy-Verbot, auf das vor Eintritt ausdrücklich hingewiesen wird. Für Schulleiterin Margit Zobetz  soll sichergestellt werden, dass „die Schule ein sicherer Raum bleibt“. Sie wisse wohl, dass einige Schüler wegen ihres langen Schulweges ein Handy bräuchten, und daher böte die Schule an, das Handy vor Unterrichtsbeginn bei ihr zu hinterlegen. Dort sei es sicher untergebracht und könne nach Unterrichtsende wieder abgeholt werden. 

    Schließfächer anbieten
    Da das Hinterlegen immer stärker nachgefragt würde, werden laut Zobetz im kommenden Schuljahr Schließfächer angeboten, in denen Wichtiges eingeschlossen werden könne. 

    „Handys werden auch zu unterrichtlichen Zwecken eingesetzt, wenn es gilt Unterrichtsinhalte abzuarbeiten“, schränkt die Schulleiterin das strikte Verbot ein. Dann ist die Smartphone-Nutzung ausnahmsweise gestattet. 

    „Durch diese strenge Regelung haben wir gewährleistet, dass die Mobiltelefone sehr wenig bis gar nicht in Unterrichtsstunden und Pausen für Zwecke genutzt werden, die den Datenschutzrichtlinien unterliegen“, schließt sie im Hinblick auf die Gefahren, die auch durch Mobbing entstünden.

     

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