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  • Mi., 02. Juni 2021, 16:20 Uhr
    Sportbund Rheinhessen: Dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz 

in Kraft

    Gruppensport auch für Erwachsene wieder erlaubt 

    Rechtzeitig vor Fronleichnam und dem langen Wochenende tritt am 2. Juni die dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz in Kraft, mit dem die Landesregierung nach und nach die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zurückschraubt. Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen beschloss der Ministerrat am Dienstag weitreichendere Öffnungsschritte als Anfang Mai zunächst geplant. „Der Sport profitiert sehr gut von den Öffnungen, besonders die Erweiterung im Bereich Kinder finden wir sehr gut“, sagt Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen. „Unsere Vereine können ihren Mitgliedern nun wieder deutlich mehr Angebote unterbreiten. Die Stimme des Sports wurde erhört.“

    Bezogen auf den Sport treten zum 2. Juni folgende Änderungen in Kraft:
    Bei Inzidenz unter 100 sind auch Kontaktsportarten im Freien Training mit zehn Personen plus einem Trainer erlaubt. Nicht gezählt werden Geimpfte und Genesene, die über die Zehnergruppe hinaus an der Trainingseinheit teilnehmen dürfen. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren darf die Trainingsgruppe im Freien bis zu 25 Teilnehmer haben. Liegt die Inzidenz unter 50, was derzeit bei allen rheinhessischen Landkreisen der Fall ist, darf im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene trainiert werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen dann sogar in Gruppen bis 25 Teilnehmer Kontaktsport mit einem Trainer betreiben – Innen und Außen.

    Für Erwachsene ist innen kontaktfreier Sport mit zehn Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene erlaubt. Zu beachten gilt dabei immer die zulässige Personenzahl pro Quadratmeter im Innenbereich. Zuschauer sind ebenfalls wieder erlaubt, allerdings nur im Profi- und Leistungssport: Bei Inzidenz unter 50 sind im Freien ab sofort auch wieder bis zu 250 statt der zunächst geplanten 100 Zuschauer zugelassen. Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivität die Testpflicht, wobei aber eine Kontakterfassung – möglichst in digitaler Form – verlangt wird.

    „Mit der neuen Verordnung können deutlich mehr Kinder wieder in der gewohnten Form ihren Sport betreiben. Wir sind sehr glücklich, dass die Öffnungsschritte nun deutlich weiter gefasst wurden, als das noch am 12. Mai der Fall war“, zeigt sich Geschäftsführer Thorsten Richter zufrieden mit den Änderungen. Nicht gut findet er hingegen, dass nur die Freibäder, nicht aber die Hallenbäder wieder geöffnet werden, was den Schwimmvereinen weiter Probleme bereiten wird.

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