Do., 29. September 2022, 13:05 Uhr
AUS DEM STADTRAT: Aufwandsentschädigung neu geregelt / Mittel für neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge freigegeben
Gute Nachrichten für Freiwillige Feuerwehren in Worms
Von Florian Helfert › Mitten in der Nacht als Kamerad oder Kameradin einer Freiwilligen Feuerwehr in Worms alarmiert zu werden, ist eine Begleitform des gewählten Ehrenamtes. Wenn ein Einsatz dann aufgrund etwa des Fehlalarmes einer Brandmeldeanlage nur fünf Minuten dauert und „spitz“ – also minutengenau – für die Aufwandspauschale abgerechnet wird, offenbart sich allerdings sowohl aus Sicht der Feuerwehr als auch der Stadt eine Härte.
Grund ist, dass die Stadt Worms seit einem Jahr mit dem Landesportal für Brand- und Katastrophenschutz (BKS) arbeitet, in welchem das gesamte Einsatzberichtswesen bearbeitet und auch abgerechnet wird. Das Programm wertet jeden Einsatz minutengenau, so dass, seitdem es in Verbindung mit der Hauptsatzung eingeführt worden ist, spitz abgerechnet und ausbezahlt wird.
Vor Einführung des BKS-Portals wurden die Einsatzzeiten hingegen „händisch“ gerundet. Allerdings gab es für diese Rundungsregelung keine Ermächtigungsgrundlage in der Hauptsatzung. Mit der nun vorgeschlagenen und im Stadtrat am Mittwoch beschlossenen Satzungsänderung ist die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.
„Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Worms erhalten im rheinland-pfälzischen Vergleich eine gute Aufwandsentschädigung“, war Bürgermeisterin Stephanie Lohr noch wichtig zu erläutern. Als langjährige Kameradin betonte sie darüber hinaus, wie stark und häufig Feuerwehrangehörige in ihrer Freizeit neben dem normalen Beruf gefragt seien.
Des Weiteren stellte Lohr fest: „Ehrenamt kann man nicht allein mit Geld aufwiegen“. Auch die Qualität der Ausrüstung stelle eine Form der Wertschätzung dar. Gemäß des bereits beschlossenen Feuerwehrbedarfsplanes genehmigte der Stadtrat, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) anzuschaffen.