Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz / Wichtiger erster Schritt
Handwerk begrüßt Lockerungen
UVH-Geschäftsführer Hermann Hubing.
Seit Montag, dem 20. April 2020, gilt in Rheinland-Pfalz die neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Unternehmerverband Handwerk Rheinland-Pfalz e.V. begrüßt die darin umgesetzte Lockerung, die eine Wiederaufnahme der Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten möglich macht. UVH-Geschäftsführer Hermann Hubing kommentiert die Lockerung wie folgt: „Im Namen des Handwerks in Rheinland-Pfalz begrüßen wir die in der neuen Landesverordnung beschlossene Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Mit der Öffnung überbetrieblicher Ausbildungsstätten geht das Land Rheinland-Pfalz einen wichtigen ersten Schritt, der die Wiederaufnahme von Prüfungsvorbereitungen ermöglicht und somit auch die hohe Qualität der beruflichen Ausbildung im Land weiter gewährleistet. Dabei möchten wir positiv hervorheben, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, in dem die überbetriebliche Ausbildung fortgeführt werden kann. Natürlich dürfen wir dabei nicht vergessen, dass auch weiterhin die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen gelten und dass es auf jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger ankommt, sich der Situation entsprechend zu verhalten.“