In dem gegen einen 20-jährigen Mann aus Worms geführten Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung hat der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts bei dem Amtsgericht Worms nun die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Termin zur Hauptverhandlung wurde bestimmt auf den 24. Mai, um 9 Uhr, im Saal 116.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 20. August2016 auf der B 9 in Worms-Rheindürkheim mit überhöhter Geschwindigkeit und in alkoholisiertem Zustand mit seinem PKW eine rote Ampel überfahren zu haben und einen sich auf dem Fußgängerüberweg befindlichen Fußgänger erfasst und dadurch getötet zu haben. Neben der fahrlässigen Tötung wird dem Angeklagten auch eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung zur Last gelegt.
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