Bürgerverein Dom-Umfeld klagt gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht in Mainz
"Haus am Dom" erneut Thema vor Gericht
"Haus am Dom". Animation: Architekten Heidenreich und Springer
Von Gernot Kirch Der Bürgerverein Dom-Umfeld hat auf seiner Vorstandssitzung am Dienstag (12.August) entschieden vor der Verwaltungsgericht in Mainz gegen den Beschluss des Stadtrates am 23. Juli zu klagen. In diesem Beschluss hatte der Stadtrat einen Bürgerentscheid über das "Haus am Dom" mit den Stimmen von CDU, SPD und Teilen der Grünen abgelehnt. Der Bürgerverein möchte mit der Klage jetzt erreichen, dass der Bürgerentscheid mit den Fragen 1 und 2 dennoch durchgeführt wird. Auf die Frage 3 verzichten die Gegner des "Hauses am Dom". Wobei die Frage 3 das eigentlich scharfe "Schwert" gewesen wäre, mit dem der Bau des "Hauses am Dom" hätte verhindert werden können. Doch ist die Frage 3 rechtlich nicht zulässig, da sich ein Bürgerentscheid nicht gegen ein privates, sondern nur gegen ein öffentliches Bauvorhaben richten kann. Diese Auffassung bestätigte auch Winfried Thier vom Bürgerverein gegenüber dem NK. Demnach geht es bei einem Bürgerentscheid darum, ein Meinungsbild der Bürger zum "Haus am Dom" zu erhalten. Winfried Thier sagte zum NK: "Sollte eine Mehrheit der Bürger für das 'Haus am Dom' stimmen, wäre unser Mandat beendet, votiert hingegen ein Mehrheit gegen das Vorhaben, ist dies eine Bestätigung für unsere Arbeit und wir werden unser Engagement fortsetzen."
Nun fokussiert der Bürgerverein sich zunächst auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Mainz. Die Bearbeitung des Verfahrens dürfte vier bis acht Wochen dauern. Sollte der Bürgerverein mit der Klage vor Gericht siegen, müsste sich der Stadtrat erneut mit dem Bürgerentscheid beschäftigen. Würde der Rat dabei wieder gegen den Bürgerentscheid votieren, müsste er dennoch durchgeführt werden, fasst der Verein seine Position zusammen. Die Klage kostet den Verein rund 5.000 Euro. War die Finanzierung bisher noch nicht bis ins Details geklärt, ist die Summe jetzt durch Spenden aufgebracht.
In einer Pressemitteilung erläuterte der Bürgerverein, dass er sich als Träger des Bürgerwillens sieht, den freien Blick auf den Dom zu erhalten, also das Denkmal „Dom zu Worms“ zu schützen. Er sieht es als seine Aufgabe an, den Blick zum Gesamtpanorama der Domsüdseite und zur Nikolauskapelle mit den Westtürmen zu bewahren.
Unabhängig von der gerichtlichen Auseinandersetzung möchten die Gegner des "Hauses am Dom" auch weiterhin in der Öffentlichkeit ihre Argumente vortragen und auf die baulichen Alternativen – Liobahaus, Kreuzgang Süd, Andreasstr. 8 – zur jetzigen blickversperrenden Planung hinweisen. Am Samstag, den 16. August, präsentiert sich der Verein am Winzerbrunnen.