Di., 25.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Do., 17. September 2020, 07:48 Uhr
    KREIS: Kurzfristige Bearbeitung zugesichert

    Heizungsbeihilfe jetzt beantragen

    Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung einer Heizungsbeihilfe gestellt werden können.

    Die Beihilfesätze wurden für die aktuelle Heizperiode festgesetzt. Damit sich eventuell wieder ansteigende Energiepreise nicht nachteilig auswirken, wird eine kurzfristige Bearbeitung zugesichert. Die Anträge sollten daher umgehend gestellt werden. Anspruch auf Beihilfe haben grundsätzlich alle Haushalte, deren Einkommen und Vermögen unter der im Einzelfall festzusetzenden Bedarfsgrenze liegt.

    Überschreitet das Einkommen /Vermögen die Bedarfsgrenze, können gekürzte Beihilfen gewährt werden. Grundsätzlich können jedoch nur solche Personen Heizungsbeihilfe erhalten, die ihre Brennstoffe wie z. B. Briketts, Heizöl oder Flüssiggas selbst beschaffen und bevorraten. Wer laufende Abschlagszahlungen für die Heizung leistet, kann unterstützt werden, wenn am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung zu leisten ist.

    Personen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind können die Heizkostenbeihilfe bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey beantragen. Erwerbsfähige Personen können den erforderlichen Antrag bei dem Jobcenter für Arbeitsmarktintegration, Galgenwiesenweg 27, 55232 Alzey bzw. bei der Außenstelle des Jobcenters, Liebenauer Straße 15, 67549 Worms stellen.

     

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige Tip SüdhessenAnzeige das WormserAnzeige Cecil Cycle KN18256
    Anzeige TicketshopAnzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige Amtsblatt