Die Gebietskarten verdeutlichen die Abgrenzungen der einzelnen Wahlgebiete Quelle: Geoportal Stadt Worms
Am Sonntag, dem 20. März, wird die Wahl des Ortsvorstehers von Worms-Abenheim und Worms-Hochheim durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die zuständige Abteilung für die Durchführung der Ortsvorsteherwahl weißt nochmal darauf hin: Wahlberechtigt ist nur, wer seit mindestens drei Monaten im Ortsbezirk wohnhaft ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher oder EU-Bürger und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Stadtteile Worms-Abenheim und Worms-Hochheim sind jeweils in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Für Hochheim sind das die Wahlbezirke 4201 und 4202, für Abenheim 6201 und 6202.
Da die Abgrenzungen zu den anderen Ortsbezirken - besonders in Worms-Hochheim - nicht jedem Bürger bekannt sind, sollen entsprechende Grafiken die Unklarheiten aufklären.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich zu informieren, ob er tatsächlich in einem Wahlgebiet wohnhaft und somit wahlberechtigt ist.