Mo., 29. Januar 2024, 16:00 Uhr
Zulassungsstellen: Wichtige Hinweise zur Online-Zulassung i-Kfz / Verzögerung bei Online-Zulassung landesweit
Hohe Anforderungen an IT-Sicherheit
Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Cyberangriffe torpedieren Online-Zulassung
Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe vier bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Wie die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, können laut Information des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, aus diesen Gründen in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe vier voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab Anfang Februar, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe drei) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Für Beschwerden falscher Ansprechpartner
„Die Abschaltung von i-Kfz Stufe drei und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe vier ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen aber außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde“, bitten die Verwaltungen der Landkreise Alzey-Worms und Rhein-Pfalz – zum letzteren Landkreis zählt u.a. Bobenheim-Roxheim – um Verständnis.
Beide Kreisverwaltungen betonen, für mögliche Beschwerden in Bezug auf die Umsetzung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.
Kraftfahrtbundesamt in der Pflicht
Online-Zulassung i-Kfz ist ein neues Angebot, das die Abwicklung der Kfz-Zulassung über das Internet ermöglicht. Hierbei wird nach Angaben des Rhain-Pfalz-Kreises „ein Bereich betreten, den wir von der Bundesregierung beziehen“. Leider gebe es aktuell seitens des Kraftfahrtbundesamtes noch keinen Online-Support, aber hieran werde gearbeitet.