Mi., 19.08.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Mi., 09. November 2022, 12:58 Uhr
    Genug Betrug: Handlungsempfehlungen des LKA RLP und der Verbraucherzentrale bei Datenmissbrauch

    Identitätsdiebstahl


    LKA-RP: Mainz (ots) - Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter
    ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.

    Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern,
    PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.

    Ein typischer Beispielfall

    Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine
    E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen
    die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter
    benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie
    dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt
    wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte,
    beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise
    einzutreiben.

    Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps,
    wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

     - Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116116).

     - Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.

    - Es sollte geprüft werden, welche der eigenen Accounts von den Tätern
    übernommen wurden. Eine Anleitung bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/accountgehackt-was-koennen-sie-jetzt-tun-63228

    - Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere Passwörter ersetzt werden.

     - Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.

    - Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

     - Sind Falschnachrichten über E-Mail oder Social Media Accounts versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links, sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.

    Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden,
    kann mit folgendem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung
    widersprochen werden: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf

    Weitere Informationen zum Thema finden sich unter:

    https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073

    https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750


    https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/kriminalitaet/kriminalitaetsbekaempfung

    http://www.cybersicherheit-rlp.de/

    Beitrag aus der Rubrik

    » Aus dem Nibelungenland
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige dkge 1x1
    Anzeige AmtsblattAnzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige das Wormser
    Anzeige TicketshopAnzeige Tip SüdhessenAnzeige 3 Füller 1