LKA-RP: Mainz (ots) - Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter
ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.
Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern,
PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.
Ein typischer BeispielfallEine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine
E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen
die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter
benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie
dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt
wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte,
beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise
einzutreiben.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps,
wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:
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Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116116).
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Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.
- Es sollte geprüft werden, welche der eigenen Accounts von den Tätern
übernommen wurden. Eine Anleitung bietet die Verbraucherzentrale unter
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/accountgehackt-was-koennen-sie-jetzt-tun-63228-
Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere Passwörter ersetzt werden.
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Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
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Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
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Sind Falschnachrichten über E-Mail oder Social Media Accounts versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links, sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.
Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden,
kann mit folgendem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung
widersprochen werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdfWeitere Informationen zum Thema finden sich unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750