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  • Mo., 15. Dezember 2014, 17:30 Uhr
    Stadtverwaltung bittet um Mithilfe bei der Identifizierung von Verursachern illegaler Abfallablagerungen

    Illegale Abfallablagerungen

    Illegale Abfallablagerung in Worms-Horchheim. Eine umweltgerechte Abgabe beim nahegelegenen Abfallwirtschaftshof wäre gebührenfrei möglich gewesen.


    Trotz des vielseitigen Entsorgungsangebotes des städtischen Entsorgungs- und Baubetriebs (ebwo) kommt es im gesamten Stadtgebiet leider immer wieder zu illegalen Abfallablagerungen. So auch wieder am vergangenen Wochenende in der Gemarkung Worms-Horchheim, als ein großer Haufen mit Möbelteilen, Fernsehgeräten und Restmüll in der Natur entsorgt wurde.

    Diese Art der Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüllgegenständen, Altreifen oder Baustoffen sowie häufig auch von gefährlichen Abfälle wie Autobatterien, Altöl und Asbestplatten führt nicht nur zu einer zunehmenden Verunstaltung der Landschaft, sondern gefährdet unter Umständen die Allgemeinheit. Schlimmstenfalls dringen Chemikalien in den Boden und in das Grundwasser ein und oft weiß niemand, wie gefährlich die einzelnen Bestandteile der „wilden Müllkippen“ sind. Elektroschrott wie Mobiltelefone und Computer enthalten Blei, Quecksilber, Cadmium und andere hochgiftige und umweltgefährdende Stoffe. Im Jahr 2013 wurden 418 Altreifen entsorgt, bis November 2014 bereits 399.

    Pro Monat gehen mehr als 50 Meldungen über Ablagerungen beim ebwo und bei der Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft ein. 2012 wurden 44,02 Tonnen illegal abgelagerter Abfall auf der Bauschuttdeponie angeliefert, 2013 waren es 31,88 Tonnen.

    Wilde „Entsorgung“ kein Kavaliersdelikt
    Das „Entsorgen“ von Müll jeglicher Art auf Straßen, Plätzen oder in der Natur ist kein Kavaliersdelikt, sondern verboten. Werden Verursacher von wilden Abfallablagerungen ausfindig gemacht, müssen diese neben den Entsorgungskosten zusätzlich Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro zahlen. Handelt es sich um gefährlichen Abfall, wird dies sogar im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet. Erwähnt sei hier auch das beliebte Entsorgen von Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen. Auch dies ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung und wird bei Bekanntwerden als  Ordnungswidrigkeit verfolgt.

    In vielen Fällen wäre nicht einmal eine Entsorgungsgebühr angefallen. Hausratgegenstände werden, unter Beachtung der Mengenbegrenzung, vom ebwo zu Hause abgeholt oder können selbst an einem Abfallwirtschaftshof gebührenfrei angeliefert werden.

    Mit drei Abfallwirtschaftshöfen, einer Bauschuttdeponie und einer Grünabfallkompostanlage bietet der ebwo den Wormser Bürgern ausreichende Möglichkeiten, um Abfälle umweltgerecht und wirtschaftlich entsorgen zu können. Auch für die Entsorgung von Sonderabfällen beauftragt der ebwo Fachfirmen, die an fünf Terminen im Jahr in den verschiedenen Ortsteilen Sonderabfälle von Haushalten gebührenfrei annehmen.

    Für Hinweise auf Müllablagerungen und bestenfalls auch auf die Verursacher ist die untere Abfallbehörde dankbar. Sie nimmt diese Hinweise unter der Telefon 06241/853-3509 oder über das Kontaktformular der Stadt Worms entgegen. Bei Fragen zur Abfallentsorgung können sich Bürger an die Abfallberatung des ebwo unter der Telefon 06241/9100 -70 oder -72 wenden.

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