Do., 17. Dezember 2020, 08:57 Uhr
Kreisverwaltung Alzey-Worms: Ferienfahrplan im ÖPNV gilt ab 21. Dezember / Keine „Partyfahrten“
Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie
Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, gilt ab Montag, dem 21. Dezember, der Ferienfahrplan für den öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus werden die Spät- und Nachtverkehre (die so genannten „Partyfahrten“) ab ca. 23 Uhr gestrichen. Ziel der Reduzierung der Freizeitfahrten ist die Eindämmung der Corona-Pandemie. Pendlerfahrten zu Betrieben oder Krankenhäusern bleiben hiervon unberührt. Bei Bedarf kann der neue Plan auch kurzfristig angepasst werden.
Wechsel am 6. Januar
Zum Schulbeginn ab 6. Januar wird wieder zum Schulfahrplan gewechselt. Somit wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die auch einmal kurzfristig auf eine Betreuung angewiesen sind oder aus pädagogischen Gründen in der Schule unterrichtet werden, die Möglichkeit haben, mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Schule und auch wieder nach Hause zu kommen.
Welche Fahrten in den Abendstunden genau gestrichen werden, wird noch geprüft und in der elektronischen Fahrplanauskunft der Verbünde hinterlegt.