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  • Mi., 24. November 2021, 19:23 Uhr
    ÖPNV: Jetzt gilt die 3G-Regelung! / Neues Infektionsschutzgesetz verpflichtet zur Kontrolle

    In Bus und Bahn nur noch geimpft, genesen oder getestet

    Nach dem Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das am Mittwoch in Kraft trat, gilt jetzt in den Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die 3G-Regelung.

    Eine Beförderung ist nur noch für geimpfte, genesene und aktuell getestete Fahrgäste möglich (3G). Gültige Testnachweise sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden). Diese müssen durch eine offiziell zugelassene Stelle dokumentiert sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Nachweis der Schule oder z.B. einem Schülerausweis. Der 3G-Nachweis ist während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitzuhalten.

    Nur mit Masken!
    Alle Fahrgäste haben während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst Ihren Begleitpersonen. Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/3g-regel-in-bus-und-bahn-1983736

    Die Verkehrsunternehmen im VRN sind verpflichtet, sowohl die 3G-Regelung, als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen. Bei einem Verstoß bzw. bei Missachtung der 3G-Regel können Fahrgäste aus den Fahrzeugen verwiesen werden. Außerdem erfolgt gegebenenfalls auch eine Anzeige der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit bei den zuständigen Bußgeldstellen.

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