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  • Di., 23. Juni 2020, 10:42 Uhr

    In gesunden Tagen vorsorgen

    Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig. Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln. Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey bietet dazu eine kostenlose Beratung an. Interessenten können sich von Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, unter Telefon 06241/920290 beim Betreuungsverein melden und ihre Telefonnummer hinterlassen. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereines rufen anschließend wegen einem Gesprächstermin zurück. Die Beratung findet in den Räumen des Betreuungsvereines im Diakonischen Werk Worms-Alzey e.V., Seminariumsgasse 4-6, 67547 Worms, statt.

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