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  • Fr., 15. Januar 2021, 09:03 Uhr
    BETREUUNGSVEREIN: Kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    In gesunden Tagen vorsorgen

    Wer kann für einen handeln, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, einem ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche Anträge fristgerecht zu stellen? Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig.

    Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln. Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey bietet dazu eine kostenlose Beratung an. Interessierte können von Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, unter Telefon 06241/920290 anrufen und ihre Telefonnummer hinterlassen. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereines rufen dann wegen eines Gesprächstermines zurück.

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