Mo., 10. Januar 2022, 10:19 Uhr
BETREUUNGSVEREIN DIAKONISCHES WERK: Kostenlose Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
In gesunden Tagen vorsorgen
Wer kann für einen handeln, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche Anträge fristgerecht zu stellen? Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig. Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln.
Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey bietet dazu im Beratungszentrum Worms, Seminariumsgasse 4-6, ab dem 25. Januar jeweils den letzten Dienstag in Monat eine kostenlose Beratung an. Ab dem 2. Februar und dann jeweils den ersten Mittwoch im Monat finden diese Beratungen auch im Mehrgenerationenhaus Worms, Heinrich-von-Gagern-Str. 47 statt. Interessierte können sich von Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, unter Telefon 06241/920290 anmelden.