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  • Di., 10. März 2020, 15:41 Uhr
    STADT WORMS: Verwaltung bildet Stab

    In Sachen Coronavirus

    Wie bereits berichtet, haben sich Verwaltung und Katastrophenschutz in Worms bereits frühzeitig mit dem Thema Corona beschäftigt und sich vorbereitet.

    In einer Versammlung mit sämtlichen städtischen Führungskräften und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes wurden zudem weitere Maßnahmen und Fragestellungen besprochen.

    So wird die Verwaltung beispielsweise in den nächsten Tagen verantwortliche Mitarbeiter aus allen für eine Krisenbewältigung relevanten Bereichen in einen Stab unter der Leitung des Oberbürgermeisters berufen.

    Diese Maßnahme ermöglicht es, die Entwicklungen besser im Blick zu behalten und  im Bedarfsfall schnellstmöglich Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehören beispielsweise Fragestellungen wie eine kurzfristige Intensivierung der Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Bürger. Personell bereitet sich die Verwaltung darauf vor, den Stab auch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten zu können.

    Seit dieser Woche gilt die Regelung, dass Vorsprachen im Adenauerring und auf dem Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. So sollen größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen vermieden werden.

    Da die Stadtverwaltung eine Reihe von wichtigen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge erbringt, die auch dann aufrecht erhalten werden müssen, wenn eine größere Zahl von Mitarbeitern selbst erkrankt, laufen bei der Personalabteilung derzeit Rückmeldungen aus allen Fachbereichen ein, um die vorhandenen Pandemiepläne zu aktualisieren. Sofern sich auch für Worms eine neue Situation ergibt, ist die Stadtverwaltung in der Lage, Mitarbeiter je nach Aufgabengebiet auch kurzfristig im Homeoffice einzusetzen.

    Unabhängig von den Vorbereitungen der Verwaltung hat auch der Katastrophenschutz sehr frühzeitig Vorkehrungen getroffen. Was aufgrund der Begrifflichkeit „Katastrophenschutz“ zunächst dramatisch klingt, ist lediglich der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen. Geregelt ist die Vorgehensweise bei Infektionskrankheiten im Alarm- und Einsatzplan zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (AEP Seuchen).

    Zu den vorbereitenden Maßnahmen, die der Katastrophenschutz bereits ergriffen hat, gehört unter anderem die Beschaffung von Schutzanzügen und -masken sowie Desinfektionsmitteln. Außerdem hat die Feuerwehr eigene Maßnahmen ergriffen, um ihre Einsatzbeamten vor einer Infektion zu schützen.

    Was die Verfahrensweise mit städtischen Veranstaltungen betrifft, wird die Verwaltung vorerst abwarten, ob Bund oder Land in den nächsten Tagen konkrete Entscheidungen treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sich die Verwaltung im Zweifelsfall mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Ob eine bestimmte Veranstaltung stattfindet oder nicht, obliegt dann einer Einzelfallentscheidung.

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