Mi., 18. März 2020, 10:08 Uhr
LANDKREIS ALZEY-WORMS: Mögliche Kontakte reduzieren / Allgemeinverfügung
Infektionsdynamik senken
Aufgrund einer Vorgabe der Landesregierung hat Landrat Heiko Sippel eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz erlassen. „Das neuartige Coronavirus verbreitet sich in kurzer Zeit auch im Landkreis Alzey-Worms immer stärker. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung zu erhöhen“, betont Landrat Sippel.
Ab Mittwoch, dem 18. März, sind deshalb unter anderem Bars, Discos, Kneipen, Theater, Freizeitparks und Sportanlagen, Schwimmbäder und Fitnessstudios für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch Spielplätze und Bekleidungsgeschäfte sowie Outlets schließen.
Weiter geöffnet
Weiter geöffnet bleiben z.B. Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Bau- und Gartenmärkte, Apotheken Tankstellen und Banken, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Auch Zusammenkünfte aller Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Die Maßnahmen sind bis 19. April befristet.
Auch Sonn- und Feiertags
Die Allgemeinverfügung ist in ihrem vollständigen Wortlaut auf der Homepage des Landkreises unter
www.kreis-alzey-worms.de abrufbar. Wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mitteilt, dürfen die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19. April in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet sein.