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Di., 02. Juli 2013, 16:48 Uhr
Jean Frank spricht bei der Hochheimer SPD und dem Frauenkreis der evangelischen Kirche über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Infoabend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die individuellere Form bleibe allerdings die notarielle Ausfertigung, da diese persönliche Aspekte und Wünsche berücksichtige. Von Vorteil sei auch, dass die Vollmachten in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden können und von dort jederzeit abrufbar seien, so Frank abschließend.
Die Patientenverfügung ist an die Adresse des behandelnden Arztes gerichtet. Sie sagt aus, wie der Patient behandelt sein will, falls er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Künstliche Beatmung oder Ernährung, Bluttransfusionen und Transplantationen können ausgeschlossen werden und Schmerzmittel eingesetzt werden, auch dann wenn sie lebensverkürzend wirken.
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung können jederzeit widerrufen werden. Sie müssen auch nicht alle zwei Jahre neu unterschrieben werden, wie viele denken, sondern sie sind bis zum Widerruf gültig.
Am Ende der Veranstaltung bedankten sich die Zuhörer und waren froh, so umfassend informiert worden zu sein.