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  • Do., 12. Januar 2017, 14:20 Uhr
    Neugestalteter Flyer des ebwo ist ab sofort bei der Stadtverwaltung den Ortsverwaltungen und online erhältlich

    Informationen zur Grundstücksentwässerung

    Der Entsorgungs- und Baubetrieb hat Anfang des Jahres einen neuen Flyer mit Informationen zur Grundstücksentwässerung veröffentlicht. Der Flyer gibt Hauseigentümern Hilfestellung bei allgemeinen Fragen zur Grundstücksentwässerung und zeigt anhand einiger Beispiele, wie Gebäude gegen Rückstau gesichert werden sollten. Neu ist nicht nur das Format des Flyers, auch neu gestaltete Grafiken und zeitgerechte Erklärungen ersetzen die in die Jahre gekommene alte Infobroschüre. Rückstau im Kanalsystem kommt häufiger vor als man denkt. Bei Starkregen, Kanalreinigungsarbeiten oder Störungen im Netz ist ein steigender Wasserspiegel die Folge. Rückstausicherung vermeidet Folgeschäden im Grundstücksbereich.


    Die Häufigkeit von sogenannten Starkregenereignissen hat aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren statistisch gesehen stetig zugenommen. Als Starkregen gelten Regenfälle, bei denen in einer relativ kurzen Zeit große Regenmengen auftreten. Doch nicht nur kurze und heftige Regenfälle, sondern auch länger andauernde Regenperioden oder Kanalarbeiten führen dazu, dass sich Abwasser im Kanalnetz staut. Sind Grundstücksentwässerungsanlagen nicht in ordnungsgemäßem Zustand, z.B. weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert sind, werden oft Keller oder andere tieferliegende Räume überflutet. Hierdurch entstehen den Hauseigentümern erhebliche Schäden. Diese können jedoch vermieden werden, wenn das Anwesen entsprechend der technischen Möglichkeiten und geltenden Vorschriften gegen Rückstau gesichert wird.


    Grundsätzlich lässt sich in einem Kanalnetz ein Rückstau nicht dauerhaft vermeiden, denn ein Kanalnetz kann nicht so ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Eine solche Kanalisation wäre ungleich größer herzustellen und somit so teuer, dass es den Bürger, der letztendlich über die Gebühren dieses Netz finanzieren muss, unvertretbar belasten würde. Dies bedeutet, dass das Kanalnetz inklusive aller Schächte und Anschlussleitungen - und damit auch der privaten Grundstücksentwässerungsanlage - bis zur Rückstauebene (in Worms ist dies die Gehwegoberkante) eingestaut wird.


    Aus diesem Grund wird in der allgemein verbindlichen DIN-Norm „DIN 1986-100“ sowie in den entsprechenden örtlichen Satzungen festgelegt, dass sich der Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau sichern muss. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Mit Hilfe der im Flyer abgebildeten Skizzen werden einige grundlegende Dinge aufgezeigt. Ebenso ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Rückstausicherungen ausreichend gewartet werden.


    Fragen zum Thema „Grundstücksentwässerung“ beantworten gerne die zuständigen Mitarbeiter des ebwo: Stefan Degünther (Abfall- und Abwasserrecht), Telefon 06241/9100-48 oder Harro Schreiner (Abwasserentsorgung-Kanalnetz), Telefon 06241/9100-47. Der neue Flyer ist auch auf der Homepage des ebwo www.ebwo.de  abrufbar oder erhältlich bei der Stadtverwaltung sowie den Ortsverwaltungen.

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