Di., 05. März 2024, 12:07 Uhr
ALZEY-WORMS: Antragsfrist für die kostenlose Schulbuchausleihe endet am 15. März / Anträge abgeben
Informationen zur Lernmittelfreiheit
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften zum Schuljahr 2023/2024 am Freitag, dem 15. März, endet. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger abzugeben.
Zugleich werden die Eltern gebeten, zu beachten, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr andere Fristen und Abläufe gelten. Hierfür ist eine Anmeldung der Eltern über das Internet-Portal
www.lmf-online.rlp.de vom 17. Mai bis 17. Juni erforderlich. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten Schüler bis spätestens Mitte Mai von der Schule.
Die genannten Regelungen und Fristen gelten für die allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 sowie für die Bildungsgänge Berufsfachschule (BF) I + II und Höhere Berufsfachschule (HBF) der Berufsbildenden Schulen.
Der Landkreis ist Schulträger von folgenden Schulen: Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell, Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule sowie der Berufsbildenden Schule in Alzey, Realschule plus am Alten Schloss in Gau-Odernheim, Rheingrafen-Realschule plus und Fachoberschule, Erich-Kästner-Realschule plus und Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt sowie Integrierte Gesamtschule in Osthofen.
Für Rückfragen
Bei Rückfragen, die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms betreffen, sind die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Alzey-Worms Denny Michel unter Telefon 06731/408-3132 oder per E-Mail an
michel.denny@alzey-worms.de (Nachname des Kindes von A bis L) und Daniela Nahlen unter Telefon 06731/408-3131 oder per E-Mail an
nahlen.daniela@alzey-worms.de (Nachname des Kindes von M bis Z) zuständig.