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  • Mi., 27. Juni 2018, 10:00 Uhr
    Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Raumordnungsplan wird fortgeschrieben

    Innenentwicklung von Gemeinden und Städten forcieren

    Die Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes aus dem Jahr 2014 (ROP 2014) war Thema der jüngsten Sitzung der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. Einstimmig beschloss das Gremium die Fortschreibung der Kapitel Siedlungsstruktur - Siedlungsentwicklung sowie Rohstoffsicherung.

    „Im Zusammenhang mit mehreren Normenkontrollklagen hatte die Regionalvertretung im Vorfeld entschieden, das Kapitel Siedlungsstruktur - Siedlungsentwicklung aus Gründen der Rechtssicherheit zu optimieren und zudem die Ermittlung des zukünftigen Wohnbauflächenbedarfs an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, um die weitere Tragfähigkeit des Planes sicherzustellen. Darüber hinaus bedurfte es zur Klarstellung nicht gewollter planungsrechtlicher Wirkungen im Kapitel Rohstoffsicherung einer Änderung in der Zielformulierung“, erläuterte der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft, Landrat Ernst Walter Görisch.

    Neufassung des Raumordnungsgesetz
    In der Normenkontrollklage wurde das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Regionalplan beklagt. Mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes liegen diese nunmehr vor. Die modifizierten regionalplanerischen Regelungen sollen insbesondere für die erstmalige Inanspruchnahme von Freiraumflächen im Außenbereich, welche ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen sollen, gelten. Hierfür werde seitens der Regionalplanung der Bedarf an Wohnbauflächen unter Berücksichtigung raumstruktureller und raumfunktioneller Aspekte sowie unter Berücksichtigung der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes bedarfsgerecht ermittelt.

    Freiraum schonen
    Hinsichtlich der Verringerung der Flächeninanspruchnahme habe die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Dies sei landesplanerisches Ziel. Durch eine raumordnerische Konzentration der Wohnflächenbedarfe auf die zentralen Orte und Gemeinden, welche mit ÖPNV-Haltepunkten ausgestattet sind, werde eine Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen für Wohnzwecke begrenzt und Freiraum geschont. Die Möglichkeit des Flächentauschs stelle sicher, dass vorhandene hohe Wohnbauflächenreserven vorrangig mobilisiert bzw. im Rahmen eines solidarischen Flächenmanagements genutzt werden können und gleichzeitig die erforderliche bauleitplanerische Flexibilität erhalten bleibe.

    Aktueller Siedlungsdruck
    Die erarbeitete Methode und die Parameter zur Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs werden der Weiterentwicklung und dem aktuellen Siedlungsdruck gerecht, so der Vorsitzende Ernst Walter Görisch. Gegenüber dem Raumordnungsplan von 2014 werden nun 124 Hektar Wohnbauflächen mehr ausgewiesen. In Verbindung mit der Fortschreibung des Kapitels Siedlungsstruktur-Siedlungsentwicklung sowie Rohstoffsicherung waren auch Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des betreffenden Kapitels in der strategischen Umweltprüfung vorzunehmen. Deren Annahme sowie die Einleitung der Anhörung nach dem Landesplanungsgesetz beschloss das Gremium mehrheitlich.

    Darüber hinaus sind im Zuge der Teilfortschreibung aufgrund von bereits erfolgten vertraglichen landesplanerischen Vereinbarungen und offenkundigen Abweichungen von Flächennutzungsplänen zum Raumordnungsplan Anpassungen erforderlich geworden. Die Anhörung der Gebietskörperschaften und der durch die Planung berührten Behörden und Planungsträger erfolgt in der zweiten Julihälfte bis Ende September 2018. Ende Dezember 2018 soll der Raumordnungsplan beschlossen werden.

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