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  • Mo., 21. April 2014, 10:25 Uhr
    Freie Wählergruppe Offstein e.V. bemängelt Schwerverkehr und offensichtlich vorliegende Ausnahmegenehmigungen

    Innerörtliche Behinderungen und Gefahren

    Die Landestraße L455 zwischen Dirmstein und Offstein und die Kreisstraße K49 zwischen Offstein und Hohen-Sülzen ist für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen seit langer Zeit aus guten Gründen  gesperrt. Trotzdem müssen die Offsteiner Bürger mehr und mehr leidvoll erfahren, dass sich einige Firmen nicht an das Verbot halten, so die Freie Wählergruppe Offstein e.V. (FWG) in einer Pressemitteilung.

    Der innerörtliche Schwerlastverkehr belaste laut der FWG die Verkehrssicherheit schwer.


    Im Gemeinderat seien die Behinderungen und die Gefahren auch schon mehrfach angesprochen worden, so die FWG. Das Ergebnis für die Bürger sei ernüchternd gewesen: Das  Ordnungsamt der VG Monsheim sei nur für den ruhenden Verkehr zuständig und betroffene Bürger hätten nur die Möglichkeit, die entsprechenden Fahrzeuge bei der Polizei anzuzeigen, da man bis zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen musste, dass die Straßen unerlaubt benutzt würden.

    Zufällig sei nun bekannt geworden, dass Sondererlaubnisse für einige Firmen vom Landratsamt Alzey-Worms vorliegen würden.

    Dies hat die FWG Offstein veranlasst, einen Brief an das Landratsamt zu schreiben, um in Erfahrung zu bringen, ob es wirklich Sondergenehmigungen gebe und wenn ja, bittet die FWG darum, diese wieder zurücknehmen.

    Wirtschaft vor Verkehrssicherheit?
    Nach ihrer Auffassung könne und dürfe es nicht sein, dass aus wirtschaftlichen Erwägungen die allgemeine Verkehrssicherheit der Offsteiner Bürger aufs Spiel gesetzt werde. Die Sperrung der Landesstraße und der Kreisstraße sei ja gerade wegen der erhöhten Gefahr in den genannten Straßen durchgeführt worden, um die Bürger zu schützen, da ja auch die Süd-West-Umgehung wohl auch in absehbarer Zeit nicht realisiert werde, do die Pressemitteilung abschließend.

     

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