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  • Mo., 03. August 2020, 14:52 Uhr
    ARBEITSAGENTUR: Neue digitale Angebote / Chatbot, Kurzarbeitergeld-App und digital Lotse

    Innovationen in der Krise

    Ein Chatbot und eine Kurzarbeitergeld-App unterstützen betroffene Unternehmen; der digitale Lotse hilft bei der Frage: habe ich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?
 Drei neue Online-Angebote, die in der Corona-Zeit entwickelt wurden. Seit Beginn der Corona-Krise arbeitet der IT-Bereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) intensiv an der Weiterentwicklung seiner Online-Plattform. Denn eine Vielzahl von Privatpersonen und Unternehmen waren schlagartig auf die Hilfsinstrumente der Arbeitsverwaltung angewiesen; sie sollen schnell und transparent erforderliche Informationen dazu abrufen können. „Corona brachte Sorgen und Nöte, aber auch die digitale Welt in viele Haushalte" so Heike Strack, Chefin der Mainzer Arbeitsagentur, "jetzt ist es wichtig, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass alle, die unsere Hilfe brauchen, sich so unkompliziert wie möglich darüber informieren können; auch online und zu jeder Tageszeit."

    Der digitale Lotse


    Wer beispielsweise als Soloselbständiger während der Corona-Krise in finanzielle Nöte geraten ist, kann Unterstützungsleistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Mit dem digitalen Lotsen können Betroffene ihren Anspruch in einem neuen eService überprüfen. In fünf einfachen Schritten lässt sich in einem Chatbot ermitteln, ob möglicherweise ein Anspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II.

    Der Chatbot UDO und die App

    Im Rahmen des #WirVsVirus Hackathons der Bundesregierung entwickelte ein ehrenamtlich tätiges Projektteam einen Chatbot, der Arbeitgeber von Anfang bis zum Ende durch den Prozess der Anzeige von Kurzarbeit führt. Seit Anfang April 2020 ist die Website www.kurzarbeit-einfach.de online, auf der Arbeitgeber sich nicht nur über die Grundlagen von Kurzarbeit informieren können. Chatbot UDO ermöglicht von der Krise betroffenen Arbeitgebern auch, mit Hilfe eines Fragenkataloges Kurzarbeit anzuzeigen. UDO unterstützt mittlerweile auch beim zweiten wichtigen Schritt, Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen: Hierfür muss der Kurzarbeitergeldantrag plus Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Der Chatbot hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen des gesamten Antrags und unterstützt bei aufkommenden Fragen. Die im Zuge der Corona-Krise speziell für Arbeitgeber neu entwickelte App ermöglicht es, Unterlagen und Nachweise zum Kurzarbeitergeld (Kug) digital an die zu- ständige Agentur für Arbeit zu senden. Nutzer müssen sich hierfür in den Onlinedienstleistungen der BA nicht zusätzlich anmelden bzw. registrieren.

    Nach dem Download der App können Arbeitgeber Unterlagen und Dokumente zu Kug-Anträgen per Smartphone-Kamera einscannen, hochladen und elektronisch an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet. Der Download ist kostenlos.

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