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  • Mi., 12. Mai 2021, 16:27 Uhr
    WORMS: Einzelhandel darf am Freitag unter Einhaltung von Bedingungen wieder öffnen

    Inzidenzwerte erlauben Einkaufen mit Termin

    Foto: Mirco Metzler/Die Knipser


    Seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz für die Stadt Worms unter dem Wert von 150. Der Einzelhandel darf also unter bestimmten Voraussetzungen in Worms wieder öffnen.

    Nach dem Infektionsschutzgesetz darf der Einzelhandel am übernächsten Tag der fünften Wertunterschreitung öffnen. Für die Geschäfte in Worms besteht diese Möglichkeit wieder ab Freitag, dem 14. Mai. Die Öffnung ist aber nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

    • Ohne eine vorige Terminbuchung ist das Betreten des Ladengeschäfts nicht gestattet.

    • Kunden mit Terminbuchung müssen vor Ladeneintritt ein negatives Ergebnis eines anerkannten
    Corona-Tests vorlegen, das vor dem Ladenbesuch nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Testpflicht gilt nicht für Personen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen können.

    • Der Betreiber des Geschäfts muss die Kontaktdaten der Kunden, also Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift), sowie den Zeitraum des Aufenthaltes erheben.

    • Die Anzahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche sein.

    „Nur durch unsere bisherigen Bemühungen sind die Inzidenzwerte gesunken. Auch nur durch weitere gemeinsame Kraftanstrengungen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung werden wir die Werte weiter senken können, damit Einzelhändler ihre Geschäfte nicht wieder schließen müssen und wir weitere Lockerungen erleben können“, so Oberbürgermeister Adolf Kessel zum erreichten Etappenziel. Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150, muss der Einzelhandel am übernächsten Tag der dritten Wertüberschreitung wieder schließen.

    Für Worms gilt weiterhin, erst wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet, treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft. Erst dann können mögliche Lockerungen aus dem Perspektivplan Rheinland-Pfalz auch in Worms Anwendung finden.

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