AUS DEM STADTRAT: Friedhofsgebühren steigen an / Grabmale fallen nach Ende der Ruhezeit und Nutzungsrecht in Verfügungsgewalt der Stadt
Jährlicher Bezuschussung entgegentreten
Rund eine Million Euro beträgt der jährliche Zuschussbedarf der Stadt für Betrieb und Unterhaltung der Wormser Friedhöfe, darunter auch der Herrnsheimer Friedhof. Archivfoto: Steffen Heumann
VON STEFFEN HEUMANN | Bei einer Enthaltung stimmte der Stadtrat der Anhebung von Friedhofsgebühren zu. Der Integrationsbetrieb Friedhof wurde in der Sitzung vom 12. März 2020 beauftragt eine Gebührenanpassung der Friedhofsgebühren um 20 Prozent vorzunehmen. Bei den Positionen Herstellen und Schließen des Grabes, Überführen der Leiche zum Grab sei eine 20-prozentige Erhöhung aufgrund der tatsächlichen Personalaufwendungennicht auskömmlich. Aufgrund der tatsächlichen Personalaufwendungen. Bei diesen Leistung müssen die Erhöhung höher ausfallen, so der Ausschuss in seiner Begründung.
Gebührenerhöhung notwendig
Bei der Benutzung der Friedhofskapelle wurden 10 % Erhöhung berechnet, in Pfiffligheim bleibt es bei der alten Gebühr. Handlungsbedarf bestand auch aufgrund der hohen Bezuschussung, erklärte Dr.Klaus Karlin, CDU. Für den Hauptfriedhof und die Vororte belaufen sich die jährlichen Zuschüssen auf rund eine Million Euro. „Dieser Entwicklung müssen man entgegentreten“, fügte Karlin an. Timo Horst, SPD, ergänzte, dass der Prozess ursprünglich durch eine Bericht des Landesrechnungshofes in Gang gekommen sei. Ein abschließender Bericht hierzu liege aber noch nicht vor, ergänzte Oberbürgermeister Adolf Kessel. Auch sei noch keine Auswertung oder Besprechung erfolgt. Christina Jung, Leiterin der Friedhofsbetriebe, verwies auf die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung auch ohne konkrete Verlanlass nach einer Beratung und Auswertung im Vorfeld.
Unter anderem wurde neue Gebühren für die jährliche Genehmigung eines Antrages zur Einfahrt mit Privat PKW (mit und ohne Chip), die Verwaltungsgebühr für Erd- und Urnenbestattungen (160 Euro) sowie die Prüfung und Genehmigung der Anträge zur Errichtung von Steinplatten festgelegt. Weitere Bestattungsgebühren (Erdbestattung): Benutzung der Friedhofskapelle 181 Euro; Benutzung der Trauerhalle Pfiffligheim 165 Euro; Benutzung der Kühlzelle je angefangenen Tag 38 Euro; Herstellen und Schließen (Hügeln) des Grabes je nach Altern ab 243 bis 408 Euro; Überführen der Leiche zum Grab und Einsenken des Sarges von 195 bis 360 Euro; Benutzung Aufbahrungs-/Verabschiedungsraum mit Sarg 95 Euro. Gebühren für die Urnenbestattungen weichen in Teilen ab.
Einstimmiges Votum für Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
Nach Ablauf der Ruhezeit sollen u.a. Grabsteine auf den Grabfeldern von den Eigentümern entfernt werden, um die Fläche einer weiteren Nutzung zuzuführen. Übersteigt der Zeitraum die Frist von drei Monaten kann der Friedhofsbetrieb in Eigenregie tätig werden und die entstandenen Kosten den Eigentümern berechnen. Grabmale und bauliche Anlagen fallen damit entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Worms. Dafür plädierte der Stadtrat einstimmig. Allerdings sprach sich Karl Müller, FWG/Bürgerforum, dafür aus, dass im Vorfeld eine Veröffentlichung in Form einer Bekanntmachung oder eine schriftliche Mitteilung erfolgen sollte. Hans-Jürgen Müsel, CDU, wollte wissen, wie die Verwaltung bei denkmalgeschützten Gräbern vonstatten geht. Christina Jung erläuterte für den Friedhofsbetrieb, dass die Betroffenen im Vorab mit Bezug auf den Ablauf oder die Anfrage bezüglich einer Verlängerung schriftlich informiert würden. Ehe die Gräber geräumt würden, erfolge eine weitere Prüfung. Bei Denkmälern an Gräbern würde über eine weitere Nutzung als Gemeinschaftsgrab, etwa für Urnen, befunden. „Manchmal eine Einzelfallentscheidung“, so Jung. Ob Bepflanzung oder ein Bodendecker, erhaltenswertes bliebe an den Stätten auch erhalten.