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  • Mo., 04. September 2023, 17:40 Uhr
    WORMS: Sozialdezernent kritisiert Pläne der Bundesregierung / Schulterschluss mit Städtetag RLP und Minister Schweitzer

    Jugendliche als Spielball der Finanzpolitik

    Die Bundesregierung plant aus finanzpolitischen Gründen die Überführung von SGB II-Leistungsberechtigten unter 25 Jahren vom SGB II ins SGB III. Das bedeutet, dass parallel mit der Einführung der Kindergrundsicherung die Verantwortlichkeit für die Betreuung der Jugendlichen von den kommunalen Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen soll.

    Aus Sicht von Waldemar Herder, Sozialdezernent der Stadt Worms und Vorsitzender des Sozialausschusses des Städtetages Rheinland-Pfalz, läuft diese Zielsetzung der bewährten Grundidee des SGB II zuwider, „Hilfe aus einer Hand“ für die ganze Familie zu leisten: Kommunen steuern kommunale Arbeitsmarktpolitik, besitzen Sozialraumkompetenz und bauen Brücken zum lokalen Arbeitsmarkt, während die Agenturen für Arbeit bisher vor allem andere Aufgaben wahrnehmen und daher weder personell noch organisatorisch über die Ressourcen verfügen, im Sozialraum zu agieren. Dementsprechend konnten sie in diesem Bereich bislang auch keine Erfahrungen sammeln. Damit würden die wesentlichen Ziele und Wirkungserwartungen des Bürgergelds konterkariert.

    Verlust etablierter Strukturen

    „Jobcenter und Kommunen handeln bislang als vernetzende und koordinierende Akteure“, führt Herder aus. „Sie verfügen über Infrastruktur und Qualifikationen zur Betreuung sozial benachteiligter Jugendlicher. Der bisher durch die Jobcenter verfolgte individuelle Aktivierungs- und Förderansatz könnte durch ein Aufbrechen der gewachsenen und etablierten lokalen Unterstützungsstrukturen gefährdet werden“, so Herder weiter. Der Sozialdezernent sieht die Gefahr, dass die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung die Möglichkeiten der Akteure vor Ort einschränken, die betroffenen Jugendlichen lebensweltlich angemessen zu betreuen und damit auch lokal arbeitsmarktpolitisch Wirkung zu entfalten. Außerdem werde damit auch in die gesetzlich garantierte Gestaltungs- und Organisationsfreiheit der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger eingegriffen, so Herder.

    Risiken angemessen abschätzen

    Der Sozialdezernent bekräftigt: „Wir brauchen eine ausgewogene Debatte, die die Folgen und Risiken dieser gesetzlichen Änderung angemessen abschätzt und im Vorfeld eine Expertengruppe aus Praxis und Wissenschaft in die Beratungen mit einbezieht. Erfolgreiche Armutsbekämpfung und kommunale Arbeitsmarktpolitik brauchen eine handlungsfähige kommunale Selbstverwaltung.“

    In diesem Zusammenhang hat Herder die Bundestagsabgeordneten Jan Metzler (CDU), Christian Schreider (SPD), Manuel Höferlin (FDP) und Tabea Rößner (Die Grünen) zu einem Informationsgespräch über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens für den 4. Oktober 2023 nach Worms eingeladen. Herder betont auch, dass sich die Landessozialminister gegen das Gesetz ausgesprochen haben. Damit befindet er sich in engem Schulterschluss mit Staatsminister Alexander Schweitzer. Auch die Geschäftsführerin Lisa Diener vom Städtetag Rheinland-Pfalz teilt Herders Einschätzung und die allgemeinen Bedenken zur geplanten Umstellung der Betreuung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

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